Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 330.000 Euro ist ein Steuerberater vom Amtsgericht Frankfurt am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden.

Zudem soll dem 69-Jährigen die Zulassung entzogen werden. Er hatte zwischen 2013 und 2019 weder Einkommensteuererklärungen noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Nachdem er im gleichen Zeitraum aber Steuererklärungen für seine Mandanten abgegeben hatte, fiel sein Name den Finanzbeamten auf. Eine Nachprüfung ergab, dass er nicht als Steuerpflichtiger registriert war.