Weil er die Spareinlage einer Kundin in Höhe von 50.000 Euro für sich behalten hat, ist ein Kundenberater einer Bank in Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden.

Das Amtsgericht ging am Mittwoch von schwerem Betrug aus. Der Angeklagte hatte die Tat von 2019 bestritten. Die Kundin hatte sich die Einzahlung nicht quittieren lassen.