Im Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte steht ein früherer Steueranwalt der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer ab September vor dem Landgericht.

Erstmals gehe es um die strafrechtliche Verantwortung eines Beraters im Komplex um zu Unrecht zurückgezahlte Kapitalsteuer.Laut Anklage nannten Gutachten des Anwalts die Deals rechtens.