Ecstasy-Tabletten

Mit seiner 17 Jahre alten Freundin wollte ein Mann Ecstasy konsumieren. Dafür holte er sich eine Anleitung aus dem Internet und verrechnete sich bei der Dosierung. Die Jugendliche starb. Ihr Freund muss nun ins Gefängnis.

Weil er seiner Freundin eine tödliche Überdosis synthetischer Drogen zum Konsum überlassen hatte, muss ein heute 26 Jahre alter Mann ins Gefängnis. Kurz nach der Urteilsverkündung wurde er am Dienstag im Landgericht Frankfurt festgenommen. Verurteilt wurde er zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung wegen Abgabe von Drogen an Minderjährige. Die Freundin war zum Tatzeitraum im Juli 2017 erst 17 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ausgangspunkt war ein tödlicher Irrtum, dem das Paar nach dem Erwerb der Partydroge Ecstasy aufgesessen war. Der damals 21-Jährige aus Hattersheim (Main-Taunus) hatte sich gemeinsam mit seiner Freundin bei einem Schulhof-Dealer im Frankfurter Stadtteil Zeilsheim 500 Milligramm MDMA in kristalliner Form besorgt. Da sie nicht wussten, wie sie die Droge einnehmen mussten, schauten sie im Internet nach. Allerdings vertaten sie sich dabei um den Faktor zehn und nahmen statt 50 Milligramm die ganzen 500 Milligramm auf einmal ein. Die Frau starb Stunden später an den Folgen der Überdosis.

Staatsanwaltschaft hatte lediglich Bewährungsstrafe beantragt

Ursprünglich machte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten den Vorwurf, nicht den Notarzt gerufen zu haben. In der Beweisaufnahme hatte sich jedoch ergeben, dass die Frau auch bei einem rechtzeitigen Notarzteinsatz möglicherweise gestorben wäre.

Während die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt hatte, sah die Schwurgerichtskammer keine positive Zukunftsprognose beim Angeklagten, der ein unstetes Leben führe und weiterhin Drogen konsumiere.

Der 26-Jährige hatte die Geduld der Richter bis unmittelbar vor der Urteilsverkündung auf die Probe gestellt. Erst knapp eine Stunde nach der festgelegten Zeit erschien er ohne weitere Erklärung plötzlich im Gerichtssaal, um sogleich den vom Gericht erlassenen Haftbefehl zur Kenntnis zu nehmen.

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