Audio

Geldstrafe für Vater von Hanau-Attentäter

Bei einer Demonstration zum Gedenken an die Opfer des rechtsextremistischen Anschlags in Hanau halten Teilnehmer Plakate mit Bildern der Opfer des Anschlags.

Nach einem Urteil des Hanauer Landgerichts muss der Vater des Attentäters von Hanau eine Geldstrafe von fast 5.000 Euro zahlen. In einem Berufungsprozess wurde das Urteil der Vorinstanz in einem Anklagepunkt widerrufen.

Wegen Beleidigung in zwei Fällen hat das Landgericht Hanau am Montag den Vater des Hanauer Attentäters zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Damit ist der 75-Jährige in diesen beiden Fällen mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts gescheitert.

Demonstrierende als "wilde Fremde" beschimpft

Laut Anklage bezeichnete der Mann Teilnehmer einer Demonstration nahe seines Wohnhauses in einer Strafanzeige als "wilde Fremde". An der Demonstration nahmen auch Angehörige der neun Opfer des Anschlags teil.

Der 43 Jahre alte Sohn des Angeklagten hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Ein Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht zum Wohnhaus des 75-Jährigen gerufen wurde, soll dieser als "Terrorkommando" bezeichnet haben.

Interessen der Betroffenen gehen vor

Der Vater wurde im Oktober 2021 bereits vom Amtsgericht Hanau wegen dieser Äußerungen und einer weiteren Aussage, die sich gegen Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) richtete, zu 5.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen diesen Richterspruch legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Im Berufungsprozess sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, in den beiden ersten Fällen habe die Meinungsfreiheit hinter den Interessen des Beschuldigten zurückzutreten. Bezüglich der dritten Äußerung, in der der 75-Jährige dem Oberbürgermeister "Wählertäuschung" vorgehalten hatte, sprach das Gericht ihn frei. Hier handele es sich zwar um eine "ehrkränkende Äußerung", zugleich aber um eine "Machtkritik", die möglich sein müsse, begründete die Richterin.

Richterin verweist auf fremdenfeindliche Haltung

Die Juristin bewertete vor allem die fremdenfeindliche Haltung, die hinter den gegen die Teilnehmer der Demonstration gerichteten Äußerungen stehe. Zudem habe der Angeklagte sie nicht unmittelbar getätigt, sondern vielmehr nach einer Woche einen "wohldurchdachten Schriftsatz" angefertigt.

Zugleich betonte die Richterin, es sei wichtig, Gesamtsituation und Vorgeschichte der Beleidigungen zu betrachten. Sie verwies auf den Tod der Ehefrau und des Sohnes des Mannes, deren Leichen auf Anweisung der Stadt Hanau eingeäschert und ohne Beisein des Mannes bestattet beziehungsweise der Nordsee übergeben wurden.

"Kampfparanoia" und "Querulantenwahn"

Ein psychiatrisches Gutachten hatte dem Angeklagten eine wahnhafte Störung mit "Kampfparanoia" und "Querulantenwahn" und zugleich ein rechtsextremes Gedankengut attestiert. Während des Prozesses wurde der Beschuldigte immer wieder ausfällig. Er attackierte die Staatsanwaltschaft und Pressevertreter verbal, bestritt, dass sein Sohn ein Attentäter gewesen sei, und beharrte darauf, dass es keine Beleidigungen gegeben habe.

Auch den letzten Prozesstag nutzte der 75-Jährige für ein sechsstündiges Schlusswort, in dem er immer wieder Gericht und Staatsanwaltschaft angriff. Dem Anklagevertreter warf er psychische Hörigkeit und Volksverhetzung vor.

Noch keine Entscheidung über Revision

Erneut bestritt er die Täterschaft seines Sohnes. Dieser habe lediglich eine Geheimorganisation aufgedeckt. Er sehe es als seine Aufgabe, dies weiterzuführen. Die Richterin entzog ihm schließlich unter anderem wegen mehrfacher Wiederholungen das Wort.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Der Staatsanwalt, der eine Gesamtgeldstrafe von 11.700 Euro gefordert hatte, erklärte im Anschluss an die Urteilsverkündung, er wolle die ausführlich begründete Entscheidung zunächst "sacken lassen". Der Verteidiger äußerte sich nicht zu dem Urteil.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen
Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbstellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars