Foto eines lachenden nackten Mannes mit Sonnenbrille - in einem Liegestuhl mit einem Drink in einer Kokosnuss in der Hand. Auf dem Bild eine kleine, farbige Grafik mit dem Schriftzug "war was?".

In Frankfurt entscheidet das Gericht: Ein nackter Vermieter im Garten ist kein Grund für Mietminderung. War was? zieht blank.

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Wenn sich Ihr Vermieter nackt im Hof sonnt - kein Grund die Miete zu mindern

Sonnenliege vor Wohnhaus
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Hessen, das Bundesland, in dem immer was los ist. An dieser Stelle wirft unser Kolumnist Stephan Reich mit seiner Glosse "War was?" jeden Freitag einen ganz eigenen Blick auf die Nachricht der Woche. Nehmen Sie diesen Blick bitte auf keinen Fall ernst.

Als ich vor vielen Jahren zum Studieren wegzog, suchte ich mit meinem Kumpel in der neuen Stadt nach einer WG-geeigneten Wohnung. Eines Tages empfing uns ein Vermieter zur Wohnungsbesichtigung und zeigte uns die Räume, in denen zu dem Zeitpunkt noch eine andere WG wohnte, die zur Besichtigung allerdings nicht da war. "Das hier ist das Zimmer von der Julia", sagte der Typ, wieselte ganz selbstverständlich durch den Raum seiner Mieterin und nahm ein paar Klamotten vom Bett. "Ach Mensch, die Julia ist immer so unordentlich", sagte er und hielt wie zum Beweis ein Nachthemd hoch, das er dann auf den Wäschekorb legte.

Wie krass übergriffig, dachte ich damals, und dass wir da niemals einziehen würden. Wie krass übergriffig, aber wenigstens war er nicht nackt, würde ich heute denken, nachdem ich die Geschichte des nackten Vermieters aus dem Frankfurter Westend gelesen habe.

"Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt"

Dort, also im Westend, gab es zuletzt nämlich einen Rechtsstreit zwischen einem Vermieter und einer Mietpartei. Die Mietpartei, eine Personalberatung, minderte nämlich eigenständig die Miete für ihre Geschäftsräume, weil sich der Vermieter oft und gerne nackt im Garten sonnte. Gegen die Mietminderung klagte dann der Vermieter – und bekam Recht. "Die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ist nicht beeinträchtigt", befand das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Ich stelle mir den Gerichtstermin vor, wie der Richter zur Urteilsverkündung sagt: "Erheben Sie sich" und dann: "Ach nee, bitte setzen Sie sich doch wieder", nachdem der nackte Kläger aufgestanden ist.

Über das Urteil lässt sich natürlich streiten. So ein Garten lässt sich ja nicht ganz so gut genießen, wenn man sich ständig die Hand vor die Augen halten muss, weil nicht jede Nacktschnecke im Garten auch tatsächlich eine solche ist. Oder weil morgens gleich zweimal die Sonne aufgeht.

"F-K-K, F-K-K"

Ich frage mich auch, ab wann "die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache" eingeschränkt wäre. Wenn der Vermieter im Garten nackt Räder schlägt? Wenn er nackt im Kreis rennt und "F-K-K, F-K-K" skandiert? Wenn er andere nackte Vermieter empfängt und mit diesen dann nackt Twister spielt?

Wahrscheinlich nicht. Gerechtfertigt sei die Mietminderung nämlich nur aufgrund umfangreicher Bauarbeiten in der Nachbarschaft, so das OLG, wegen Lärm und Staub beispielsweise könne man 15 Prozent von der Miete abziehen. Hätte der Vermieter also beispielsweise nur mit Bauhelm und Presslufthammer bekleidet im Garten ein Loch gebohrt, hätte die Personalberatung vielleicht Recht bekommen.

Nackt im Treppenhaus?

So aber muss sie den nackten Vermieter ertragen, der ab und an sogar, so zumindest der Vorwurf der Personalberatung, nackt durchs Treppenhaus geht. Beim Ortstermin der Juristen war er allerdings nicht nackt im Treppenhaus anzutreffen. Aber wer weiß, vielleicht hat er gerade in einer der Mietwohnungen die Nachthemden weggeräumt.