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Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
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Die hessische AfD darf nun doch vom Landesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall behandelt - und damit beobachtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer Stellungnahme mitgeteilt. Damit endet vorerst eine monatelange juristische Hängepartie. Und: Weltdiabetes Tag. Wir stellen eine Betroffene und ihren Warnhund vor.

Autor: Andreas Heygen

Quelle: © Hessischer Rundfunk

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