Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt Peter Fischers AfD-Schelte bleibt straffrei

"Kotzt ihnen ins Gesicht": Auch die Generalstaatsanwaltschaft Köln sieht nach Peter Fischers deftiger AfD-Schelte keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Die Beschwerden gegen Eintracht Frankfurts Ex-Präsidenten hatten keinen Erfolg.

Peter Fischer appelliert an die Politik.
Peter Fischer appelliert an die Politik. Bild © Imago Images

Peter Fischer war verbal in die Vollen gegangen: "Rennt ihnen den Türen ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht", so müsse man mit AfD-Wählern umgehen, forderte Fischer im Februar 2024 im Kölner Privatsender RTL. Denn wer sein Kreuz bei der AfD mache, sei "Nationalsozialist, nix anderes".  

Diese Äußerungen brachten Fischer 65 Strafanzeigen ein, unter anderem wegen Beleidigung. Doch wie zuvor schon die Staatsanwaltschaft ist auch die Kölner Generalstaatsanwaltschaft der Ansicht: Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat die Behörde dem hr mitgeteilt.

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Generalstaatsanwaltschaft dehnte Prüfung aus

Die Generalstaatsanwaltschaft hat ein halbes Jahr lang geprüft, ob die Staatsanwaltschaft im November 2024 die Ermittlungen gegen Fischer zu Recht eingestellt hatte. Eindeutig ja, lautet die Antwort der übergeordneten Behörde. Fischers Äußerungen seien weder eine Beleidigung noch Volksverhetzung. Auch habe er nicht zur Gewalt aufgerufen oder den öffentlichen Frieden gestört. Diese vier Straftatbestände hatte die Staatsanwaltschaft geprüft.

Die übergeordnete Behörde klopfte noch weitere Tatbestände ab: Hassrede gegen Personen des politischen Lebens und die sogenannte verhetzende Beleidigung. Auch dafür gebe es keinen hinreichenden Anfangsverdacht. Die Generalstaatsanwaltschaft wurde tätig, weil es vier Beschwerden gegeben hatte gegen die Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft.

Elon Musk reagierte auf X

Dass Fischer mit seiner Verbalkeule ungestraft davonkam, sorgte im November vor allem unter AfD-Politikern und -Anhängern für Unmut. Sogar US-Milliardär Elon Musk meldete sich auf seinem Kurznachrichtendienst X zu Wort und sprach von einer "Zwei-Klassen-Justiz" in Deutschland. Doch die Kölner Justizbehörden ließen sich von der Kritik offenkundig nicht beirren.

 

Bestätigt fühlen dürfen sich die Kölner Strafverfolger auch durch den Bundesverfassungsschutz, der die AfD als "gesichert rechtsextrem" einstuft, wie am Freitag bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte vor einem halben Jahr nämlich argumentiert: Die Pauschal-Bezeichnung "Nazi" sei im Falle der AfD auch deshalb keine Beleidigung, weil die Partei ja tatsächlich rechtsextreme Tendenzen zeige. Letzteres darf nun laut Verfassungsschutz als gesichert gelten.

Fischer teilt weiter verbal aus

Peter Fischer selbst zeigte sich noch Anfang des Jahres unbeeindruckt von allen juristischen Verfahren. Bei einer Demonstration der Christopher-Street-Day-Bewegung im Februar griff er die AfD erneut an: "Mir werfen diese Penner vor, dass ich gegen ihre Lügen kämpfe. Aber sie werden keinen Prozess gewinnen", so zitierte ihn die Frankfurter Rundschau.

 

Zumindest wegen seiner AfD-Schelte bei RTL dürfte es ohnehin zu keinem Prozess kommen. Zwar bleibt den erfolglosen Beschwerdeführern noch ein Rechtsmittel: ein Antrag auf Klageerzwingung.

Bisher sei kein solcher Antrag eingegangen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Köln auf hr-Anfrage. Die Frist dafür ende nach vier Wochen. Bleibt es dabei, ist dieser Fall juristisch abgeschlossen.

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de