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Diskussion über Gesetzentwurf für Lobbyregister

Foto von einer Seite eines Dudens, auf der das Wort "Lobbyismus" grün markiert ist. Daneben liegt ein grüner Textmarker.

Mehr Klarheit über den Einfluss von Lobby-Organisationen auf Gesetze in Hessen: Dafür sind im Landtag alle. Nun haben Schwarz-Grün und FDP einen Entwurf ins Parlament gebracht. Kritikern ist er zu lasch.

Ob gegenüber Fraktionen, Abgeordneten oder der Regierung: Wer seine Interessen in der hessischen Politik geltend macht, "muss dies durch Eintragung in eine bei der Präsidentin oder dem Präsidenten geführten öffentlichen Liste (Lobbyregister) angeben". So lautet der erste Satz eines Gesetzentwurfs, der am Mittwochabend erstmals in Landtag in Wiesbaden beraten wurde.

CDU und Grüne haben ihn gemeinsam eingebracht, so wie sie es 2013 in ihrem ersten und 2018 in ihrem zweiten Koalitionsvertrag beschlossen hatten. Auch die oppositionelle FDP unterstützt den Plan, der für mehr Transparenz sorgen soll.

Grundsätzliche Kritik kam dagegen von SPD und Linkspartei. Sie wollen zwar auch ein Lobbyregister. Aber sie bemängeln mit unterschiedlichem Akzent, was auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International in einem Interview mit hessenschau.de vorbrachte: Der vorliegende Plan reiche bei weitem nicht.

Grüne sehen praktikable Lösung

Als "Schritt in die richtige Richtung" bewertete Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, den Lobbyregister-Entwurf. Es war seine Fraktion, die in der Koalition maßgeblich auf eine Regelung hingewirkt hat. Interessenvertretung sei keinesfalls verwerflich, müsse aber rechtschaffen und transparent sein.

Rufe nach dem sogenannten legislativen Fußbabdruck mit einer Pflicht zur Bekanntmachung der Einflussnahme bis hin zur Beteiligung an Gesetzestext-Formulierungen wies der Grünen-Politiker zurück. Bis auf Thüringen und Berlin habe das kein anderes Bundesland.

Das Europaparlament habe zwar strengere Regeln, aber mit 12.000 Lobby-Organisationen gehe es da um andere Größenordnungen. Und den aktuellen Korruptionsskandal habe das auch nicht verhindert. Frömmrichs Fazit: Der Entwurf sei eine "sehr gute und praktikable Lösung" für das, was in der Landespolitik zu regeln sei.

CDU will "Kirche im Dorf lassen"

So sah es auch Holger Bellino, Parlamentarischer Geschäftsführer des Koalitionspartners CDU. Das Register sei nötig, man müsse wachsam sein, aber auch "die Kirche im Dorf lassen". Es müsse genügend Freiraum für offene Gespräche bleiben. Wichtig sei es, dass etwa Kirchen oder Medienvertreter sich nicht eintragen müssten. In Streit- und Zweifelsfragen über die Registrierungspflicht könne das Landtagspräsidium eingreifen.

Mathias Büger, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, findet den Entwurf ebenfalls ausreichend. In einem "guten Kompromiss" werde der Öffentlichkeit klar gemacht, "dass wir für Transparenz bei demokratischen Vorgängen stehen". Gleichzeitig werde die Freiheit des Mandats gewahrt und es bleibe der nötige Raum für vertrauliche Gespräche.

Gegenentwürfe der anderen

Der Entwurf von CDU, Grünen und FDP ist für den Linken-Politiker Ulrich Wilken dagegen nicht mehr als ein "Branchenverzeichnis", das bei weitem nicht ausreiche. Er stellte einen alternativen Gesetzentwurf seiner Fraktion dagegen. Der sieht als zusätzliche Maßnahme vor allem den legislativen Fußabdrucks vor. Abgeordnete und Bürger müssten nachvollziehen können, wer zum Beispiel welche Formulierungen in Gesetzestexten erreicht habe.

Angelika Löber (SPD) vermutete, dass die Grünen die Einführung eines Lobbyregisters vor der Hessen-Wahl im Herbst nun noch erreichen wollten, zuvor aber am Widerstand der CDU gescheitert seien. "Hessen hätte kraftvoll vorangehen können. Schade, wieder eine Chance verstrichen", sagte sie zu der Vorlage von Schwarz-Grün und FDP.

Es müsse mehr geschehen, um die Glaubwürdigkeit der Politik zu wahren und dem wachsenden Einfluss von Lobbyisten zu begegnen. Die SPD wünscht sich neben dem Lobby-Fußabdruck auch einen verbindlichen Verhaltenskodex und die Pflicht für Lobbyisten, wie für den Bundestag ihre Budgets offenzulegen. Außerdem soll ein unabhängiger Lobbybeauftragter über alles wachen.

Expertenanhörung vorgesehen

Vor einem Jahr hatte die AfD einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der ebenfalls weiter reicht als der Entwurf von Regierungskoalition und FDP. Neben dem Lobbyregister ist darin auch ein legislativer Fußabdruck und ein Verhaltenskodex für Lobbyisten vorgesehen. Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen als Ordnungswidrigkeit eingestuft, Verstöße gegen den Verhaltenskodex mit öffentlichen Rügen geahndet werden können

Entschieden wurde am Mittwoch im Landtag noch nichts. Es war die erste Lesung. Unter anderem steht noch eine Anhörung mit geladenen Fachleuten an.

Weitere Informationen

Das Lobbyregister des Bundestags

Der Bundestag hat Anfang 2022 ein Lobbyregister eingeführt, das auf die vormalige Koalition von CDU und SPD zurückgeht und dessen Vorgaben die Ampel-Koalition noch einmal ausbauen will. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und Themenfelder sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

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