Im Untersuchungsausschuss zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke hat Markus H. sich am Mittwoch größtenteils auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen.

"Ich möchte diese Frage nicht beantworten", sagte der 46-Jährige bei seiner Zeugenaussage auf die meisten Fragen der Ausschussmitglieder. Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass er sich selbst belaste. Weder zum Waffenbesitz von Ernst noch dazu, wie er diesen kennenlernte, äußerte er sich. Zu seinen eigenen Waffen sagte H., diese habe er aus "Hobbygründen" besessen, da er Interesse am "sportlichen Schießen" habe.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Ernst wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. H. war wegen Beihilfe angeklagt gewesen, von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen worden. Verurteilt wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe.