Schiedsamt in Hessen soll attraktiver werden
Hessen will die Mindestaltersgrenze für Schiedsleute von 30 auf 25 Jahre senken und das Amt attraktiver machen.
Das geht aus einem Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung hervor. Damit soll der Personenkreis möglicher neuer Schiedspersonen erweitert werden. Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Sie sollen die Zivilgerichte von Bagatellfällen wie Nachbarschaftszwist entlasten.