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Staatsgerichtshof: Corona-Sondervermögen verfassungswidrig
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hessenschau|
Die milliardenschweren Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise finanziert die Landesregierung vorrangig aus ihrem Sondervermögen. Zu Unrecht, wie jetzt der Hessische Staatsgerichtshof urteilte.