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Die Ahle Wurscht ist von der Europäischen Union offiziell zur regionalen Marke erklärt worden. Der Herstellung wurden enge Grenzen gesetzt. Das nordhessische Kulturgut kann es damit sogar mit dem berühmten Parmaschinken aufnehmen.

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EU schützt Ahle Wurscht als regionale Marke

hs 20.02.2023
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Diesen Reifeprozess muss nicht einmal die abgehangenste Ahle Wurscht mitmachen. Stolze 16 Jahre lang kämpften nordhessische Metzgermeister um die offizielle Anerkennung ihres berühmten Erzeugnisses als Markennamen. Jetzt ist es endlich so weit: Im aktuellen "Amtsblatt der Europäischen Union" wird der geräucherten Dauerwurst das geschützte Prädikat "g.g.A." zuerkannt. Soll heißen: Wo "Nordhessische Ahle Wurscht" drauf steht, muss auch die regionale Spezialität drin sein.

"Wir sind mega glücklich", sagte Fleischermeister Rolf Schott am Montagmorgen dem hr. "Das ist eine riesige Anerkennung für die handwerklichen Fleischerei-Betriebe, die Ahle Wurscht traditionell herstellen", so Schott, der als Vorsitzender des "Fördervereins Nordhessische Ahle Wurst" gemeinsam mit seinem Fleischer-Kollegen Fritz Kästel die Brüsseler Behörden letztlich von der Einzigartigkeit der nordhessischen Ware überzeugen konnte.

Geografisch festgelegtes Gebiet

Das Kürzel "g.g.A." steht für "geschützte geografische Angabe" und soll der Produktion und Vermarktung der Ahlen Wurscht künftig enge Grenzen ziehen. Denn neben der richtigen Schweineart - dicke, ältere Tiere sollen es sein - ist nun auch deren Weiterverarbeitung regional streng limitiert. Laut EU-Richtlinien dürfen aus Qualitätsgründen für den Transport der Schweine vom Erzeuger zur Schlachtstätte maximal zwei Stunden vergehen. 

Die Schlachtung und Produktion wiederum muss im festgelegten geografischen Gebiet, das die Kreise Hersfeld-Rotenburg, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner sowie Kreis und Stadt Kassel umfasst, erfolgen. Nur dann darf die Wurst auch offiziell "Nordhessische Ahle Wuscht" heißen.

Fünftes geschütztes Lebensmittel aus Hessen

"Ich vergleiche es mit dem Schwarzwälder Schinken, der hat sich durch diesen Schutz zu einer deutschlandweit bekannten Marke entwickelt", erklärte Schott die großen Ambitionen der Ahlen Wurscht. Auch der "Parmaschinken", die "Nürnberger Lebkuchen" oder das "Lübecker Marzipan" haben sich auf gleiche Weise einen Namen gemacht.

In Hessen zählen bislang der "Hessische Handkäse", der "Hessische Apfelwein", die "Frankfurter Grüne Soße" und der "Odenwälder Frühstückskäse" zu den Lebensmitteln mit geografisch geschützter Herkunft. Nachahmer-Produkte, die bislang in anderen Teilen des Landes hergestellt würden, müssten fortan auf den regionalen Namenszusatz bei der Ahlen Wurscht verzichten, sagte Schott stolz.

Unterschiedliche Schreibweise

Die Brüsseler Wurst-Wächter gehen auch geschmacklich beim nordhessischen Kulturgut sehr ins Detail. "Die Konsistenz und das Mundgefühl sind etwas krümelig und mürber als bei Standarddauerwürsten", heißt es etwa im EU-Amtsblatt. Zulässig seien dabei die Ausführungen "Feldkieker", "Dürre Runde" und "Stracke". 

Einzig bei der Schreibweise des Produkts selbst lässt die Europäische Union etwas mehr Spielraum: So fallen unter den geschützten Markennamen sowohl die Bezeichnung "Nordhessische Ahle Wurscht" als auch "Nordhessische Ahle Worscht". 

Glückwünsche aus Wiesbaden

Glückwünsche zum Markenschutz kamen auch von der Landesregierung. "Die Auszeichnung ist nicht nur ein Qualitätsnachweis für echte nordhessische Tradition, sondern eröffnet regionalen Anbietern auch neue Vermarktungs- und Marketingstrategien", begrüßte Europaministerin Lucia Puttrich (CDU) die Auszeichnung: "Ich freue mich schon darauf, bald eine Ahle Wurscht mit diesem Siegel kaufen zu können."

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