Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari schaut lächelnd in Kamera

Drei Jahre Kampf gegen seine Abschiebung: Weil er schwul ist, fürchtete Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari in Algerien um sein Leben. In Hessen fand er ein sicheres Zuhause - zunächst. Jetzt ist klar, dass er offiziell bleiben kann.

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BAMF lenkt in Flüchtlingsstreit ein

Ein Freund hält Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari im Arm.
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Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari kann seine Freude kaum in Worte fassen. "Ich habe einen Luftsprung gemacht und erst mal geschrien", erzählt der 35-Jährige. Kurz vor Weihnachten bekam er die offizielle Nachricht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass er in Deutschland bleiben darf.

"Als Homosexueller muss man in Algerien um sein Leben fürchten"

Mehr als drei Jahre lang hatte der homosexuelle Mann dafür gekämpft, diesen Fluchtgrund in Deutschland zuerkannt zu bekommen. Doch immer wieder scheiterte er mit seinen Asylanträgen beim BAMF - zuletzt auch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.

Neben der Freude überwiegt jetzt vor allem auch das Gefühl der Erleichterung. "Ich hatte wirklich Angst, abgeschoben zu werden", erklärt Bendjeriou-Sedjerari. In seinem Herkunftsland Algerien sei er von einem Arbeitskollegen erpresst worden, der durch Handyvideos von seiner Homosexualität erfahren hatte.

Als die Videos öffentlich gemacht worden waren, sei er bedroht worden. Seine Familie habe ihn verstoßen. Schließlich habe er keine andere Möglichkeit mehr gesehen als zu fliehen. Die Gesellschaft und die Regierung in Algerien seien strikt gegen Homosexualität. "Das endet entweder mit einem Gefängnisaufenthalt oder im schlimmsten Fall bezahlt man mit seinem Leben", berichtet Bendjeriou-Sedjerari.

BAMF lehnte Asylantrag über drei Jahre lang ab

Bisher wurde Bendjeriou-Sedjerari in Hessen nur deshalb geduldet, weil er in Frankfurt eine Ausbildung zum Elektriker macht. Um aber langfristig in Deutschland bleiben zu dürfen und einen asylrechtlichen Schutz zu erhalten, brauchte er die Zuerkennung des BAMF.

Doch die Behörde vertrat über drei Jahre lang den Standpunkt, dass das Risiko für Homosexuelle in Algerien nicht so erheblich sei, dass von einer "flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgung" auszugehen sei. Homosexualität werde in Algerien nicht strafrechtlich relevant, wenn sie nicht offen ausgelebt werde, teilte das BAMF mit.

Dienstanweisung veranlasst BAMF zu Korrektur

Mit diesem Argument habe man von Betroffenen erwartet, ihre Homosexualität im Geheimen auszuleben, um in Sicherheit zu sein, sagt Bendjeriou-Sedjeraris Anwalt Jonathan Leuschner: "Das fanden wir von Anfang an schlicht falsch und haben deshalb weiterhin hartnäckig für den Flüchtlingsschutz von Abdelkarim gekämpft."

Mann schaut lächelnd in Kamera

Mit Erfolg: Im Rahmen des Folge-Asylantrags hat das Bundesamt nun eingelenkt und dem homosexuellen Mann aus Algerien doch die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Damit hat Bendjeriou-Sedjerari jetzt einen Aufenthaltstitel für zunächst drei Jahre, wie Anwalt Leuschner erklärt. Die Chancen auf eine Verlängerung seien groß.

Grund für die Neuentscheidung des BAMF ist nach Auskunft der Behörde neben einer erneuten Anhörung durch eine Sonderbeauftragte die am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene neue "Dienstanweisung Asyl", eine Initiative von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Demnach ist bei der Gefahrenprognose bei Rückkehr einer Person fortan immer davon auszugehen, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität offen gelebt wird. Laut Dienstanweisung dürfen LSBTIQ-Schutzsuchende in keinem Fall mehr auf ein diskretes Leben im Herkunftsland verwiesen werden.

Acht Korrekturen seit Dienstanweisung

Ein Verweis, der ab jetzt auch für viele weitere Verfahren in Deutschland von Bedeutung sein könnte, sagt Knud Wechterstein. Der Koordinator für LSBTIQ-Geflüchtete bei der Aids-Hilfe Frankfurt betreut und unterstützt queere Geflüchtete in Hessen bei ihren Asylanträgen. Auch im Fall von Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari war er von Anfang an involviert.

Zwei Männer sitzen an Schreibtisch und schauen auf ein Dokument auf einem Computerbildschirm.

Von den Verfahren, die ihm in Hessen bekannt sind, seien vom BAMF seit Einführung der neuen Dienstanweisung bereits elf Fälle neu überprüft worden. Acht davon seien zugunsten der Antragstellenden korrigiert worden. "Diese Korrektur ist einfach nötig gewesen", sagt Wechterstein. Er findet, das BAMF sei in Fällen queerer Geflüchteter viel dialogbereiter geworden.

"In Deutschland kann ich der echte Abdelkarim sein"

Für Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari ändert die neue Entscheidung des BAMF alles. Jetzt könne er endlich ohne Angst ein freies, selbstbestimmtes Leben als homosexueller Mann führen. "Ich muss niemandem mehr etwas vorlügen. Hier kann ich der echte Abdelkarim sein", sagt er mit einem breiten Lächeln im Gesicht.

Der 35-Jährige spricht fließend Deutsch mit hessischem Akzent. Frankfurt sei seine neue Heimat geworden, in der er sich wirklich sicher fühlen kann. Mittlerweile habe er auch einen festen Freund. "Wir laufen Händchen haltend draußen rum und können uns küssen", erzählt er. In Algerien wäre das niemals möglich gewesen.

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Sicherheitslage für Homosexuelle in Algerien

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sind homosexuelle Handlungen in Algerien strafbar. Das Strafgesetzbuch sehe eine qualifizierte Strafbarkeit für Erregung öffentlichen Ärgernisses mit Bezügen zur Homosexualität vor. In der Rechtspraxis würden die Vorschriften regelmäßig Anwendung finden. Eine systematische Verfolgung homosexueller Personen findet nach Erkenntnissen des Auswärtigen Amtes nicht statt. Homosexualität würde für die Behörden in Algerien erst dann strafrechtlich relevant, wenn sie offen ausgelebt wird.

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