Corona-Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich Noch keine Beschäftigungsverbote

Mehr als vier Monate nach Einführung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich haben die hessischen Behörden bislang keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote verhängt.

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Das teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. "Betretungsverbote könnten bisher lediglich durch die Einrichtungen selbst in Ausübung ihres Hausrechts ausgesprochen worden sein." Dazu liegen dem Ministerium aber keine Daten vor. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit 15. März.

Quelle: hessenschau.de