Im Streit um die Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Jobcenter war eine Hartz-IV-Empfängerin erfolgreich.

Die Verfassungsbeschwerde sei offensichtlich begründet, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Die Frau hatte 2020 zu Recht Widerspruch eingelegt, weil das Amt bei der Berechnung ihrer Leistungen fälschlicherweise von einem zu hohen Einkommen ausgegangen war. Laut Bescheid sollte sie die Kosten auf Antrag erstattet bekommen. Als nach sechs Monaten noch nichts passiert war, erhob sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Darmstadt.