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Maskenpflicht in Heimen gilt nicht für Bewohner

Mehrere Senioren sitzen um einen Tisch, auf dem sie sich einen Ball zurollen. An einem Stuhl hängt eine FFP2-Maske.

Heimbewohner müssen in Gemeinschaftsräumen keine Maske tragen. Das hat das hessische Sozialministerium nun klargestellt und die umstrittene Regel zusammen mit einem anderen Bundesland gekippt.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das seit 1. Oktober gilt, müssen die Besucherinnen und Besucher sowie das Personal in Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen. So weit, so unumstritten. Doch darüber hinaus enthält das Gesetz auch eine nicht ganz eindeutig formulierte Passage, die zusätzlich eine Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime impliziert. Nur "in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten" dürften sie die Maske absetzen, heißt es in §28b.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hessen interpretierte das so: Die Heime würden mit dieser Formulierung Krankenhäusern gleichgestellt. Die Tagesräume seien wie Wohnzimmer, sagte Sprecher Walter Berle. Dort eine Maske tragen zu müssen, gehe an der Lebensrealität der Bewohnerinnen und Bewohner vorbei.

Sozialministerium: Auch Gemeinschaftsräume für dauerhaften Aufenthalt gedacht

Das sieht offenbar auch das hessische Sozialministerium so. Die FFP2-Maskenpflicht für Heimbewohner gelte so in Hessen nicht, teilte das Ministerium am Freitag mit. Es verwies auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohnern genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen. Denn in vulnerablen Einrichtungen seien auch diese Räume zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt.

Baden-Württemberg hatte die Maskenpflicht für Heimbewohner ebenfalls auf eigene Faust gekippt. Über den Bundesrat forderten die Bundesländer den Bund am Freitag außerdem dazu auf, die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz mit einer erneuten Gesetzesänderung zu korrigieren.

Länder gegen Maskenpflicht in Behindertenwerkstätten

In einer Stellungnahme sprachen sich die Länder außerdem dafür aus, die Maskenpflicht für Beschäftigte in den Behindertenwerkstätten aufzuheben. Diese würden gegenüber anderen Gruppen von Beschäftigten in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern durch die Maskenpflicht ungleich behandelt, heißt es darin unter anderem.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die umstrittene Regel nach ihrem Inkraftreten Anfang Oktober verteidigt. Der SPD-Politiker warnte vor hohen Corona-Infektionsrisiken in Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen. "Wenn dann einer infiziert ist und hat eine hohe Viruslast, dann ist das eine sehr schlechte Nachricht für die gesamte Einrichtung", sagte er.

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