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Lösung für das Zulassungschaos an der Goethe-Uni

Das Hauptportal der Goethe Uni in Frankfurt. Über den Säulen steht in großen Lettern "Johann Wolfgang Goethe-Universität".

Die Frankfurter Goethe-Uni hatte knapp 300 Bewerberinnen und Bewerbern erst einen Platz in Human- oder Zahnmedizin gegeben und dann wieder kassiert. Nun gibt es eine Lösung - zumindest für einen Teil der Interessierten.

Nach dem Chaos um die Vergabe von Studienplätzen in Human- und Zahnmedizin an der Frankfurter Goethe-Uni gibt es nun "Licht am Ende des Tunnels", wie Universitätspräsident Enrico Schleiff sagte. Er sei "erleichtert und froh gleichermaßen", dass nun eine konkrete, faire und rechtssichere Lösung vorliege.

Ein Teil der zunächst abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber wird ab Mittwoch ein Angebot für einen Studienplatz bekommen, teilte die Universität am Dienstagabend mit. Für den anderen Teil gibt es ein Nachrückverfahren.

Schnelle Lösung für Zahnmedizin, schwierigere für Humanmedizin

Ende August hatte die Goethe-Uni 282 Zulassungen für das Medizin- und Zahnmedizinstudium wieder zurücknehmen müssen. Ein Übertragungsfehler an die Stiftung für Hochschulzulassung war schuld und sorgte für großen Ärger. In Frankfurt waren die Verantwortlichen danach von höheren Kapazitäten für das Wintersemester ausgegangen, als tatsächlich vorhanden waren.

Das führte dazu, dass die Betroffenen auch aus dem Bewerbungsverfahren für Studienplätze an allen anderen Universitäten in Deutschland genommen wurden. Goethe-Uni, Kultusministerkonferenz (KMK) und die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) suchten seitdem nach einer Lösung.

Diese gab es vor zwei Wochen dann zumindest für die 31 betroffenen Zahnmedizin-Bewerberinnen und -Bewerber. Sie konnten doch noch in Frankfurt zugelassen werden, weil es dort auch im Sommersemester eine Zulassung für Zahnmedizin gibt. Dadurch würden die Praxisanteile - im Gegensatz zur Humanmedizin - zwei Mal im Jahr angeboten, erklärte die Uni.

Angebotsgruppe startet in Vorbereitungskurse

Dass nun auch die Humanmedizin-Interessierten ein Angebot bekommen, das ihnen ohne den Überbuchungsfehler vorgelegen hätte, sei möglich geworden "durch das Engagement vieler deutscher Hochschulen inklusive der Goethe-Universität, die in einem untereinander abgestimmten Prozess noch unbesetzte Studienplätze an die Stiftung gemeldet hatten", teilte die Goethe-Uni mit.

Schon vergangene Woche sei den Betroffenen der sogenannten Angebotsgruppe angeboten worden, an den in dieser Woche gestarteten Vorbereitungskursen für Medizin in Frankfurt teilzunehmen. Zu dieser Gruppe gehören jene Bewerber, die vor dem dann widerrufenen Medizinangebot aus Frankfurt schon anderswo eine Zulassung sicher hatten.

Im Rahmen des zentralen Vergabeverfahrens stehen für die Angebotsgruppe auch bis zu 60 Studienplätze in Frankfurt zur Verfügung, wie die Goethe-Uni auf hr-Anfrage mitteilte. Die anderen Bewerber sollen Angebote in anderen Städten bekommen.

"Komplexität dieses Prozesses kaum vermittelbar"

Mitglieder der sogenannten Chancengruppe - also jene, die kein anderes Platzangebot im Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung hatten, als sie ihren dann wieder zurückgenommenen Medizinstudienplatz in Frankfurt annahmen - müssen nun den Uni-Angaben zufolge ein "nachgestelltes koordiniertes Nachrückverfahren" ab dem 30. September durchlaufen.

Bedeutet: Die Stiftung für Hochschulzulassung prüft zunächst, ob die Bewerber weiterhin an ihrem Studienplatz interessiert sind, und dann, ob sie auf Grundlage ihres Rangplatzes im normalen Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten hätten. Wird beides mit Ja beantwortet, sollen auch diese Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz für ihr Wunschfach bekommen.

Der Präsident der Goethe Universität Frankfurt, Enrico Schleiff

"Mir ist bewusst, dass die Komplexität dieses Prozesses kaum vermittelbar ist und auch ich hätte mir schneller Lösungsvorschläge gewünscht", sagte Universitätspräsident Schleiff. Doch er hoffe, dass die Betroffenen "jetzt mit dem Licht am Ende des Tunnels ihr Studium aufnehmen und auf ihrem Lebensweg weitergehen können".

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