Die Staatsanwaltschaften in Hessen haben sich seit 2018 in Hunderten von Fällen mit Gewalt und Widerstand gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte beschäftigt.

Demonstration von Rettungskräften  in Frankfurt

In 70 der rund 280 Verfahren ist es bis zum 5. Juni zu einer Verurteilung gekommen. Das teilte das Justizministerium auf eine parlamentarische Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Rainer Rahn in Wiesbaden mit.

Unter anderem wurden 45 Geldstrafen und 17 Haftstrafen auf Bewährung verhängt. 98 Verfahren seien eingestellt worden.

Poseck: Angriffe "nicht akzeptabel"

"Der Schutz von Einsatzkräften nimmt bei der Arbeit der hessischen Justiz eine herausragende Stellung ein", erklärte Justizminister Roman Poseck (CDU). Es sei "nicht akzeptabel, dass Menschen, die sich tagtäglich für das Wohl, die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen, bei ihrer Arbeit angegangen werden".

Seit 2023 gebe es bei allen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate zur Bearbeitung von Straftaten gegen Amtsträger, die zu einer einheitlichen und konsequenten Verfolgung führen sollen.

Im Jahr 2017 war ein Bundesgesetz in Kraft getreten, das den strafrechtlichen Schutz von Einsatzkräften verbessern soll. In den Verfahren sind auch Angriffe gegen Mitarbeitende etwa des Katastrophenschutzes und in Notaufnahmen oder gegen Jäger oder Förster erfasst.

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