Audio

Arbeitsgericht weist Eilanträge ungeimpfter Pfleger zurück

Eine Pflegefachkraft geht mit einer Bewohnerin durch das Seniorenheim.

Seit Mitte März gilt eine Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen. Zwei Pflegekräfte aus einem Seniorenheim in Pohlheim gingen dagegen rechtlich vor, scheiterten mit ihren Eilträgen nun aber vor dem Landesarbeitsgericht.

Zwei Mitarbeiter eines mittelhessischen Seniorenheims ohne Corona-Impfnachweis sind vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit ihren Eilanträgen auf Weiterbeschäftigung gescheitert. Diese hätten darauf keinen Anspruch, teilte das Gericht am Donnerstag in Frankfurt mit.

Der erforderliche Impfnachweis wirke wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung. In erster Instanz hatte bereits das Arbeitsgericht Gießen im April die Eilanträge abgewiesen. Daraufhin legten die Männer Berufung beim Landesarbeitsgericht ein.

Die Betreiberin des Seniorenheims in Pohlheim (Gießen) hatte die zwei nicht-geimpfte Pflegekräfte am 16. März dieses Jahres freigestellt und begründete dies mit der seit 15. März bestehenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Hiergegen hatten die beiden Mitarbeiter geklagt.

Hauptverfahren läuft noch

"Das schützenswerte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu werden, überwiegt das Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit ausüben zu können", urteilten die Frankfurter Richer. Die Entscheidung betrifft aber nur nur Eilverfahren. Das Hauptverfahren läuft noch am Arbeitsgericht in Gießen. Ein Urteil steht aus.

Die sogenannte "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" gilt seit Mitte März. Sie verpflichtete die 250.000 Beschäftigten in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus bis zum 15. März nachzuweisen. Oder aber ein Attest vorzulegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.

Weitere Informationen Ende der weiteren Informationen
Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbstellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars