Schlossgrabenfest Darmstadt

Kurz vor dem Start des Schlossgrabenfests am Donnerstagabend hat das Verwaltungsgericht dem Darmstädter Festival einen Schalldämpfer verordnet. Vor der Wohnung eines klagenden Anwohners muss eine Lärmobergrenze eingehalten werden.

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Gericht legt Lärmobergrenze für Schlossgrabenfest in Darmstadt fest

hs
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Das größte innerstädtische Musikfestival Hessens muss auf Lärmobergrenzen achten. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat am Donnerstag per einstweiliger Anordnung entschieden, dass vor der Wohnung eines klagenden Anwohners bestimmte Lärmspitzen nicht übertroffen werden dürfen. Der Kläger wohnt in der in der Nähe einer der drei Live-Bühnen.

Ab Donnerstag galt somit vor der Wohnung des Klägers ab 22 Uhr eine Lärmobergrenze von 55 Dezibel. In der von Freitag bis Sonntag durfte es laut Gericht in der Zeit von 6 bis 24 Uhr maximal 70 Dezibel laut sein, hier musste erst ab 24 Uhr auf höchstens 55 Dezibel gedrosselt werden.

Partymeile in der Innenstadt

Zum 23. Mal verwandelt das Schlossgrabenfest die Darmstädter Innenstadt in eine riesige Partymeile mit viel Livemusik: 14 DJs und 60 Bands sollen auf 20.000 Quadratmetern rund um das Residenzschloss für Stimmung sorgen.

Das Bühnenprogramm beginnt am Donnerstagabend gegen 18.30 Uhr. Um 21 Uhr steht die Elektro-Pop-Band Clockclock aus Mannheim auf der Bühne, die ihre Chart-Hits "Sorry" oder "Someone Else" mitbringen dürften. Die Primetime am Freitag bestreitet der Rapper Montez.

Ein junger Mann steht mit umgehängter Gitarre auf der Bühne.

Top-Act des Samstags ist Michael Schulte, am Sonntag steht Newcomer Mayberg auf der Bühne. Sängerin Ayliva schließt das Festival mit ihrer deutschsprachigen Popmusik.

Karten fürs Schlossgrabenfest gibt es ab 14,98 Euro. Anders gehe es nicht, sagt Schlossgrabenfest-Sprecher Thiemo Gutfried. Die Organisation koste rund zwei Millionen Euro und das Schlossgrabenfest wolle ohne Zuschüsse von Stadt oder Land auskommen. In diesem Jahr rechnen die Organisatoren wieder mit rund 100.000 Besuchern.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version dieses Artikels hatten wir mit Bezug auf eine Mitteilung der Stadt Darmstadt geschrieben, dass der Kläger mit seinem Eilantrag eine Absage des Schlossgrabenfests habe erreichen wollen. Diese Information war falsch und wurde mittlerweile von der Stadt zurückgenommen, wir haben die Passage entsprechend geändert. Darunter fällt auch ein Statement des Oberbürgermeisters Jochen Partsch (Grüne), das wir entfernt haben.

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