Mitbewohner erschlagen und zerstückelt 29-Jähriger für Axt-Mord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Das Landgericht Kassel hat einen 29-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte seinen Mitbewohner aus Eifersucht mit zwei Axthieben getötet.

Der Angeklagte im Axtmord-Prozess am Donnerstag vor dem Urteil.
Der Angeklagte im Axtmord-Prozess am Donnerstag vor dem Urteil. Bild © picture alliance/dpa | Maurice Dirker

Der Verurteilte hatte bereits zum Prozessauftakt eingeräumt, den 26 Jahre alten Mitbewohner im Juni 2024 getötet zu haben. Er hatte zudem angegeben, dass der Tat ein Streit über Kokain unmittelbar vorausgegangen sei.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte abermals für die Tat, gelobte Besserung und kündigte an, das Urteil akzeptieren zu wollen. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.

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Mit Opfer in einem Zimmer gelebt

Das Landgericht folgte bei der Urteilsbegründung den Schilderungen der Anklage zum Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ausgeführt, dass das Opfer wohnungslos war und zur Tatzeit mit dem Verurteilten in einem Zimmer in Kassel lebte. Der nun Verurteilte gestand, dass er dessen Leiche zerteilt und die Stücke versteckt hatte. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige mit der Axt auf das schlafende Opfer eingeschlagen hatte. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt.

Leichenteile erst Wochen später entdeckt

Der Fall wurde zunächst als Mord ohne Leiche bekannt, weil der Tote nicht gefunden werden konnte. Teile der Leiche wurden erst Wochen später entdeckt. Angehörige hatten das Opfer Anfang Juni als vermisst gemeldet.

Im Juli wurde der Angeklagte festgenommen. Ende August fanden die Ermittler nach einer Aussage Leichenteile in einem Gebüsch. Weitere Leichenteile wurden auf dem ehemaligen Gelände der Bundesgartenschau an der Fulda entdeckt. Motiv für die Tat war laut Anklage die Vorstellung des Angeklagten, dass das Opfer eine Affäre mit seiner Lebensgefährtin habe.

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Quelle: AFP, dpa/lhe