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Grünen-Abgeordneter Burcu muss kein Gehalt zurückzahlen

Taylan Burcu spricht stehend am Pult im Landtag.

Von einer AWO-Tochterfirma erhielt der Grünen-Politiker Burcu ein Gehalt von mehreren zehntausend Euro - dabei arbeitete er nie für das Unternehmen. Dennoch muss er kein Geld zurückzahlen, entschied nun das Arbeitsgericht.

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Taylan Burcu muss nach einem Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts einer insolventen Tochtergesellschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt kein Geld zahlen. Das Gericht wies am Montag eine Klage des Insolvenzverwalters der AWO Protect gGmbH zurück. Der Insolvenzverwalter hatte rund 45.500 Euro von dem Politiker, der 2018 einen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft hatte, gefordert.

Burcu war 2018 vor seiner Tätigkeit als Abgeordneter im Landtag mehrere Monate bei der AWO Protect, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der AWO Frankfurt, angestellt. Tatsächlich arbeitete er für diese aber nicht, sondern für eine Tochter der AWO Wiesbaden. Der Insolvenzverwalter sah darin ein Scheingeschäft und forderte deswegen insgesamt exakt 45.451,30 Euro von Burcu, bestehend aus einst gezahltem Gehalt plus abgeführten Arbeitgeberanteilen.

Kompliziertes Vertragskonstrukt

Die AWO-Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden stehen im Mittelpunkt einer Affäre um überhöhte Gehälter und persönliche Verflechtungen. Auch Burcu selbst hatte berichtet, nicht für die AWO Protect tätig gewesen zu sein. Das sei aber von Anfang an so geplant gewesen. Gearbeitet habe er für die Gesellschaft AWO Proserv, eine hundertprozentige Tochter der Wiesbadener AWO etwa für die Reinigung von Kitas der Arbeiterwohlfahrt.

Da die AWO ProServ damals noch in Gründung gewesen sei, sei auch ein Vertrag mit der AWO Protect geschlossen worden - mit der Vereinbarung, dass die Gesellschaften das später untereinander ausgleichen. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters erfolgte ein solcher Ausgleich nie, nach Auffassung der Seite Burcus sehr wohl.

Ein Vertreter des Insolvenzverwalters sagte am Montag vor dem Arbeitsgericht, man tue sich schwer mit einem möglichen Vergleich, den müsse man dann vor der Gläubigerversammlung verteidigen. An einem Urteil sei dem Insolvenzverwalter gelegen. Das fällte die 28. Kammer des Arbeitsgerichts dann auch kurz darauf. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung zum Hessischen Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters teilte auf Anfrage mit, dies werde noch geprüft.

Rhein: "Leichte Fahrlässigkeit"

Im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit für die AWO hatte Burcu im September 2020 eine Ermahnung vom damaligen Landtagspräsidenten Boris Rhein (CDU) bekommen wegen einer "leichten Fahrlässigkeit". Burcu hatte dem Landtag nach dessen Angaben Anfang 2019 nur mitgeteilt, dass er vor seiner Abgeordnetentätigkeit Geschäftsführer der AWO ProServ gGmbH in Wiesbaden war, seinen Arbeitsvertrag mit der AWO Protect gGmbh aber nicht erwähnt. Der Grünen-Politiker entschuldigte sich seinerzeit und betonte, sein Gehalt für den gesamten Vertragszeitraum von Mai bis Dezember 2018 habe 41.000 Euro brutto betragen, eine doppelte Gehaltszahlung sei nicht erfolgt.

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