BGH Bundesanwaltschaft

Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht ein Freispruch im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf dem Prüfstand. Wurde ein wichtiger Zeuge nicht gehört?

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft in dem Verfahren ein Urteil vom Landgericht Paderborn (Nordrhein-Westfalen) aus dem Januar 2022. Damals wurde ein 68 Jahre alter Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Er hatte unter Verdacht gestanden, im Jahr 2016 dem späteren Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke die Mordwaffe verkauft zu haben. Lübcke war 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen (Kassel) aus nächster Nähe erschossen worden.

Der Mann hatte stets bestritten, dem Rechtsextremisten Stephan Ernst eine Waffe besorgt zu haben, und war nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen den Teil-Freispruch legte die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Revision ein.

Hätte Ernst als Zeuge gehört werden müssen?

Wie der Vertreter des Generalbundesanwalts am Donnerstag erläuterte, hätte Ernst damals in der Verhandlung in Paderborn als Zeuge gehört werden müssen. Der Verteidiger des 68-Jährigen nannte dies abwegig. Ernst wäre kein glaubwürdiger Zeuge gewesen. Das habe schon dessen eigene Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gezeigt, wo Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Seine Aussage hätte den Ausgang des Verfahrens nicht beeinflusst und damit am Freispruch nichts geändert, argumentiert der Verteidiger. Der BGH will seine Entscheidung am 28. Juni verkünden. (Az. 4 StR 212/22)