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17 Tote nach Corona-Ausbruch: Prozess um drei Pflegeheim-Mitarbeiter startet

Eine Altenpflegerin hält einen Antigen-Corona-Schnelltest in der Hand.

In einem Pflegeheim in der Nähe von Hanau hatten sich 2020 alle Bewohner mit Corona infiziert. 17 von ihnen starben. Weil sie sich nicht richtig um die Menschen gekümmert haben sollen, stehen jetzt drei ehemalige Mitarbeiter des Heims vor Gericht.

Vor dem Landgericht Hanau hat am Donnerstag ein Prozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter eines Seniorenheims in der Nähe von Hanau gestartet. Es geht dabei um einen Coronaausbruch in dem Heim aus dem Jahr 2020 mit 17 Toten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten - drei Angestellten in damals leitender Position des Heims - "Aussetzung" vor. Eine Aussetzung liegt vor, wenn ein Täter vorsätzlich jemanden in einer hilflosen Lage im Stich lässt - obwohl diese Person in seiner Obhut ist. Genau das sollen die Frau und die beiden Männer zwischen September und Dezember 2020 getan haben.

Vorwurf: Mangelnde Präventions- und Hygienemaßnahmen

Alle drei seien als leitende Angestellte für die Organisation des Heimbetriebs und die Pflege der Bewohner zuständig gewesen. Staatsanwalt Markus Jung warf dem Trio zur Eröffnung der Hauptverhandlung am Donnerstag vor, Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und allgemeine Hygienemaßnahmen missachtet zu haben.

Sie sollen nicht ausreichend für eine Abtrennung von Menschen, für die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Isolierung infizierter Bewohner gesorgt haben. In der Folge sollen sich alle 64 Bewohner des Heims infiziert haben. 17 davon starben in der Folge.

Keine richtige Quarantäne nach erstem Positiv-Test

So seien in dem Heim auch nach Bekanntwerden des ersten Corona-Falls Anfang Dezember 2020 keine festen Kleingruppen eingerichtet und keine wirksame räumliche Trennung von Infizierten und Nicht-Infizierten eingeführt worden.

Demenzkranke hätten in dem Heim ungehindert umherlaufen können. Bei zwei der 17 Toten sei mit Hilfe von Obduktionen festgestellt worden, dass eine Covid-19-Infektion die Todesursache gewesen sei.

Angeklagte weisen Vorwürfe von sich

Bei den Angeklagten handelt es sich um die ehemalige Einrichtungsleiterin, den Pflegedienstleiter und dessen Stellvertreterin. Alle drei ließen durch ihre Anwälte den Vorwurf zurückweisen, die Bewohner im Stich gelassen zu haben.

Die Anwälte beschrieben die Angeklagten als engagierte Pflegekräfte, die sich während der Pandemie in einer Ausnahmesituation über die Grenzen der persönlichen Belastbarkeit aufopfernd um die ihnen anvertrauten Heimbewohner gekümmert hätten. "Es tut mir in der Seele weh, dass so viele Menschen gestorben sind", sagte die frühere Einrichtungsleiterin. Bis Anfang Februar sind noch drei weitere Verhandlungstermine angesetzt.

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