Frankfurt-Fechenheim Drei Jahre und drei Monate Haft wegen Raserei mit Todesopfer

Er war mit seinem Auto durch Frankfurt gerast und hatte die Kontrolle verloren, sein Beifahrer starb: Dafür ist ein 36-Jähriger zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Unfallort Frankfurt-Fechenheim
Der Unfallort in Frankfurt-Fechenheim (Archivfoto) Bild © Michael Seeboth
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Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil am Mittwoch von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässiger Tötung, Trunkenheit und versuchtem Mord aus - nicht aber von einem verbotenen Autorennen. Der Verurteilte war im November 2019 mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde durch eine Straße in Frankfurt-Fechenheim gerast sein und hatte dabei die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.

Es sei nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte bei der Tat versucht habe, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, als er bei einem Überholversuch ein anderes Auto touchierte und Sekunden später mit dem Wagen auf dem Parkstreifen zusammenstieß, hieß es von den Richtern am Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fahrer verschwieg Beifahrer

Nach dem Zusammenstoß und dem Eintreffen der Polizei- und Rettungskräfte hatte der leicht verletzte Unfallfahrer zunächst verschwiegen, dass sich noch eine weitere Person in seinem Wagen befand. Dies wertete das Gericht als Indiz für einen Mordversuch durch Unterlassen sowie zur Verdeckung seiner vorausgegangenen Straftaten. Da der Mann bereits tot war, dies der Fahrer beim Verlassen des Fahrzeugs jedoch nicht wusste, müsse er wegen einer Versuchstat verurteilt werden.

Der Mordversuch schlage dabei bei der Berechnung der Gesamtstrafe für den Angeklagten jedoch aufgrund mehrerer Milderungsgründe nur mit einer Einzelstrafe von eineinhalb Jahren zu Buche. So gelte bei einer Versuchstat ohnehin nicht die bei Mord zwingend vorgeschriebene lebenslange Haftstrafe. Dazu kommen laut Urteil die fehlenden Vorstrafen, das Mitverschulden des Opfers, der in das Auto des völlig betrunkenen Angeklagten gestiegen sei, sowie dessen glaubhafte Reue und Entschuldigung, um die er in seinem Schlusswort gebeten hatte. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten wegen Mordversuchs, illegalen Rennens, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Trunkenheit gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Tötung und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

"Unfall tut mir sehr leid"

Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte den Unfall darauf geschoben, dass er zuvor Alkohol getrunken hatte. Nach dem Zusammenstoß wurde bei dem Mann ein Blutalkoholwert von maximal 2,1 Promille gemessen. Vor Gericht sprach der Fahrer von einem "Unfall, der mir sehr leidtut".

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe