Um Wildtiere vor Mäharbeiten in Naturschutzgebieten zu retten, dürfen in den Regierungsbezirken Darmstadt und Kassel Wärmebild-Drohnen eingesetzt werden.

Die Erlaubnis gelte bis einschließlich 2029, und zwar jeweils für die Zeit zwischen 15. April und 30. Juni, teilte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt am Mittwoch mit. In Kassel sind die Regelungen weitgehend deckungsgleich. Naturschutzgebiete dürfen nur mit Zustimmung überflogen werden. Im Zuständigkeitsbereich des RP Gießen sei das aus rechtlichen Gründen nicht möglich, wie die dortige Behörde mitteilte.