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Urteil nach Angriff mit Fleischerbeil

Mehrere Polizisten stehen am Bahngleis in Obertshausen, wo die Attacke mit dem Fleischerbeil geschah

Er wollte ihr "ihre Schönheit nehmen" und ging am Bahnhof Obertshausen mit einem Fleischerbeil auf sie los: Ein Mann muss für die Attacke auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau nun lange hinter Gitter.

Nach einer Attacke mit einem Fleischerbeil auf seine Ehefrau ist ein 59-Jähriger am Dienstag vom Landgericht Darmstadt zu elf Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Zudem muss er der 45-Jährigen, die sich von ihm getrennt hat, 60.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Angeklagte hatte gestanden, am 28. August 2021 nachmittags am Bahnhof Obertshausen (Offenbach) seine Frau mit dem Beil angegriffen zu haben, um sie zu entstellen. Die Frau hatte ihn nach 26 Jahren Ehe verlassen.

Täter sprach von wiederhergestellter Ehre

In nach der Tat überwachten Telefongesprächen hatte der ehemalige Koch davon gesprochen, seine Ehre sei wiederhergestellt und dass das eine Lektion für alle Frauen sei. Die Ehe sei schon lange konfliktreich gewesen, blickte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung auf die Vorgeschichte zurück. "Da war Hass und Rachsucht", sagte Richter Daniel Schledt zum Motiv.

Die Kammer hat die Tat als versuchten Mord gewertet, weil der Angeklagte bei seinen unkontrollierten Hieben gegen die Beine und einen Arm der Frau deren möglichen Tod billigend in Kauf genommen habe. Dass es dem Angeklagten um eine vermeintliche Ehre gegangen sei, erfüllte für das Gericht das Mordmerkmal eines niedrigen Beweggrunds.

Die Frau war nach der Tat neun Monate in Kliniken und in der Reha. Nach Steh- und Gehtraining konnte sie nach sechs Monaten ein paar hundert Meter mit einem Stock zurücklegen, wie eine Ärztin im Gericht berichtete. Den rechten Fuß werde die Frau aber nie mehr heben und senken können.

Geständnis wirkt sich strafmildernd aus

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die auf versuchten Mord sowie elf Jahre beziehungsweise 13 Jahre Haft plädiert hatten. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von unter zehn Jahren für schwere Körperverletzung gedrängt.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Kammer, dass er nicht vorbestraft war und bereit war, das Schmerzensgeld zu zahlen und die Tat gestanden hat. "Ich wollte ihr ihre Schönheit nehmen", hieß es während des Prozesses in einem vom Verteidiger des 59-Jährigen verlesenen Geständnis. Er habe sein Opfer aber nicht töten wollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte bleibt in Untersuchungshaft.

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