Elysium-Prozess Hohe Haftstrafen für Betreiber von Kinderporno-Plattform

Im Prozess um die Kinderpornoplattform "Elysium" hat das Limburger Landgericht die vier Angeklagten zu langen Haftstrafen verurteilt. Die höchste Strafe erhielt ein 63-Jähriger. Er wurde zu fast zehn Jahren Haft verurteilt - zudem verhängte das Gericht Sicherungsverwahrung.

Angeklagte im "Elysium"-Prozess verdecken ihre Gesichter
Angeklagte im "Elysium"-Prozess verdecken ihre Gesichter kurz vor der Urteilskündung. Bild © picture-alliance/dpa
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Der letzte Verhandlungstag im "Elysium"-Prozess am Limburger Landgericht begann am Donnerstagvormittag (07.03.19) mit leichter Verzögerung. Um kurz nach 12 Uhr sprachen die Richter das Urteil:

Demnach muss der 41-jährige Frank M. aus dem Kreis Limburg-Weilburg für acht Jahre in Haft. Er betrieb den Server für die im Juni 2017 geschlossene Kinderporno-Plattform an seinem Wohnort.

Sicherungsverwahrung für einen Täter

Die höchste Strafe erhielt der 63-jährige Uwe G. aus Bayern, der die Seite mitbetrieb und zwei Kinder mehrfach selbst missbrauchte: Er soll für neun Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Gericht verhängte für ihn zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Zwei weitere Angeklagte aus Baden-Württemberg, der 57-jährige Bernd M. und der 58-jährige Joachim P., erhielten Haftstrafen in Höhe von drei Jahren und zehn Monaten beziehungsweise sechs Jahren und sechs Monaten. Der 58-Jährige gilt als Gründer der Plattform.

Weltweit mehr als 111.000 Nutzerkonten

Verurteilt wurden die Angeklagten unter anderem wegen des bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens sowie des Besitzes von Kinderpornografie. Sie sollen laut Gericht auch bei der Vorgängerplattform "The Giftbox Exchange" mit zeitweise über 67.000 Nutzern aktiv gewesen sein. "Elysium" hatte weltweit mehr als 111.000 Nutzerkonten. Ermittler schalteten "Elysium" im Juni 2017 ab.

Das Gericht folgte bei der Strafzumessung im Kern dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen knapp vier und neun Jahren sowie die Sicherungsverwahrung für den betreffenden Angeklagten verlangt hatte. Die Verteidigung plädierte teils auf Freisprüche sowie mildere Strafen und forderte, von Sicherungsverwahrung abzusehen.

Die zum Teil höheren Strafen begründete das Gericht damit, dass es den Unrechtsgehalt des Betriebes der beiden Plattformen im Hinblick auf deren Ausmaß höher bewertet.

Server in der Kfz-Werkstatt

"Elysium" ist die größte Kinderporno-Plattform im Darknet, die deutsche Ermittler bisher ausheben konnten. Auf der Seite wurden tausende Dateien geteilt, die den Missbrauch von Kindern zeigen, teils waren die Opfer noch im Kleinkindalter. Der Prozess fand vor dem Landgericht Limburg statt, weil der Hauptangeklagte Frank M. aus Bad Camberg (Limburg-Weilburg) kommt. Dort hatte er den Server der Plattform in seiner Kfz-Werkstatt stehen.

Die Ermittlungen zu "Elysium" sind noch nicht abgeschlossen. Es wird weiter nach Tätern gesucht, die auf der Plattform aktiv waren. Die Anonymität des Darknets erschwert die Ermittlungen. Viele Fälle wurden an Behörden im Ausland abgegeben, die Nutzer von "Elysium" kamen aus der ganzen Welt.

Weitere Informationen

Strafe bei Verbreiten von Kinderpornografie

Wer Kinderpornos verbreitet, dem drohen Haftstrafen. Die Details regelt der Paragraf 184b des Strafgesetzbuches. Demnach wird unter anderem mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, "wer eine kinderpornografische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht". Gehen Täter als Bande vor wie im Fall "Elysium", dann können Haftstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren verhängt werden. Kinderpornos sind für den Gesetzgeber Schriften wie Bilder oder Videos, die sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind von unter 14 Jahren zeigen. Darunter fallen auch Aufnahmen eines nackten oder nur teilweise bekleideten Kindes "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung".

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Quelle: hessenschau.de, AFP, dpa/lhe

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