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Kein neues Ermittlungsverfahren gegen Frankfurts Ex-OB Feldmann

Der bereits abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) betritt den Verhandlungssaal am Landgericht in Frankfurt.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Peter Feldmann wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung abgelehnt. Angezeigt worden war der Frankfurter Ex-Oberbürgermeister von zwei AfD-Landtagsabgeordneten.

Seinen Posten als Oberbürgermeister ist er los, vor Gericht muss er sich wegen Korruption verantworten - in Bezug auf Vorwürfe wegen möglicher Steuerhinterziehung kann Peter Feldmann jedoch aufatmen. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt dem hr am Montag mitteilte, hat sie ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung mangels Anfangsverdachts abgelehnt.

Kein Anspruch auf Ehegattensplitting?

Hintergrund: In dem Korruptionsprozess hatte Feldmann den Eindruck erweckt, mit seiner Frau nicht gemeinschaftlich gelebt und gewirtschaftet zu haben. Trotzdem profitierte er vom Ehegattensplitting. Laut Feldmanns Steuererklärungen, die er als "gläserner Oberbürgermeister" selbst ins Internet stellte, hatte er diese steuerlichen Vorteile geltend gemacht.

Die unterschiedlichen Angaben vor Gericht und vor dem Finanzamt nahmen die beiden AfD-Landtagsabgeordneten Rainer Rahn und Walter Wissenbach zum Anlass, um Feldmann anzuzeigen. Sie wiesen in ihrer Anzeige darauf hin, dass das Ehepaar Feldmann möglicherweise keine Lebens- und Bedarfsgemeinschaft hatte und deshalb kein Ehegattenspitting geltend machten konnte.

Nun erklärte die Staatsanwaltschaft auf hr-Anfrage, dass es keine hinreichenden Belege für einen Anfangsverdacht gebe. Entsprechend sei kein Ermittlungsverfahren gegen Feldmann eingeleitet worden.

Der AfD-Politiker Wissenbach nannte die die Begründung der Staatsanwaltschaft "überraschend" und kündigte an, sie juristisch prüfen zu wollen.

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Disclaimer

In der ursprünglichen Fassung dieses Textes war von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft die Rede. Dieser Stand bezog sich auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt an die Anzeigenerstatter von Anfang November. In ihm wurde laut Staatsanwaltschaft die in der Überschrift lediglich als Verfahren bezeichnete Anzeigensache als "Ermittlungsverfahren" bezeichnet. Dass wir diese Information nicht gegengecheckt haben, bitten wir zu entschuldigen.

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