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Landgericht Darmstadt: Ex-Schwiegervater erstochen - Täter zu zehn Jahren Haft verurteilt

Waldweg, an dem die Leiche gefunden wurde

Weil er seinen ehemaligen Schwiegervater in Mörfelden-Walldorf erstochen hat, muss ein Mann zehn Jahre ins Gefängnis. Die Leiche des 79-Jährigen hatte er zerstückelt und in Säcke gepackt. Ein Mordmerkmal sah das Gericht aber nicht.

Das Landgericht Darmstadt hat am Donnerstag einen 60 Jahre alten Mann wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er seinen Ex-Schwiegervater im Mai vergangenen Jahres in Mörfelden-Walldorf (Groß-Gerau) auf einem Feldweg erstochen. Die Tat hatte der Mann eingeräumt.

Als Tatmotiv gab er an, er habe sich wegen Problemen mit seinem psychisch kranken Sohn Hilfe erhofft. Doch stattdessen habe sein Ex-Schwiegervater ihn nur verhöhnt, ausgelacht und weggeschubst. Daraufhin sei er ausgerastet.

Mit 30 Messerstichen getötet

Das 79 Jahre alte Opfer wurde mit mehr als 30 Messerstichen getötet und die Leiche anschließend zerteilt. Spaziergänger hatten die sterblichen Überreste am Pfingstmontag 2023 in der Nähe des Bornbruchsees in Müllsäcken verpackt entdeckt. 

Der 79-Jährige war vermisst gemeldet worden, nachdem er von einem Spaziergang nicht in sein Haus im Stadtteil Mörfelden zurückgekehrt war. Das Polizeipräsidium Südhessen richtete die Mordkommission "2905" ein - angelehnt an Montag, den 29. Mai, als die Leichenteile entdeckt worden waren. Mehr als 20 Beamtinnen und Beamte ermittelten in dem Fall, ein Hinweistelefon wurde eingerichtet. Der damals 59 Jahre alte Verdächtige war zwei Wochen später festgenommen worden.

Plädoyers: Totschlag im Affekt

Das Gericht hatte anders als die Nebenklage das Mordmerkmal der niederen Beweggründe nicht gesehen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Totschlag im Affekt und daher verminderte Steuerungsfähigkeit plädiert.

Die Richter der Strafkammer erkannten nach eigenen Angaben angesichts von über 30 Messerstichen und acht gebrochenen Rippen keine verminderte Steuerungsfähigkeit.

Die Ex-Frau des 60-Jährigen hatte im Prozess vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der psychisch kranke Sohn soll kurz vor der Tat in der Wohnung seines Vaters randaliert haben. Er sei in psychiatrischer Behandlung, hieß es. Ein weiterer Sohn verweigerte ebenfalls die Aussage.

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