Landgericht Frankfurt Freiheitsstrafe nach schwerem Unfall mit E-Scooter-Fahrer

Weil er einen E-Scooter-Fahrer in Frankfurt mit dem Auto angefahren und schwer verletzt zurückgelassen hat, ist ein 35-Jähriger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Einen Mordversuch sah das Gericht aber doch nicht.

Die Statue Justizia
Die Statue Justizia ist in einem Gerichtsgebäude zu sehen. Bild © dpa

Nach einem schweren Verkehrsunfall mit einem E-Scooter-Fahrer in der Frankfurter Innenstadt ist ein Mann zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte den Rollerfahrer nach Feststellung des Landgerichts mit dem Auto angefahren und war von der Unfallstelle geflohen. Er war demnach alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Verurteilt wurde er unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Fahrt aus Angeberei

Der Autofahrer habe den 25 Jahre alten Mann, der in der Sommernacht 2020 auf dem E-Scooter am rechten Fahrbahnrand gefahren war, übersehen und bei dem Aufprall sehr schwer am Kopf verletzt, wie es im Urteil heißt. Neben Alkohol sei auch Cannabis bei ihm nachgewiesen worden, sagte der Vorsitzende Richter. Nach dem Unfall habe er kurz abgebremst, dann aber Gas gegeben.

Das Auto, mit dem er gemeinsam mit weiteren jungen Leuten unterwegs war, hatte er ohne Erlaubnis genutzt - für eine Fahrt aus Angeberei, wie der Vorsitzende Richter sagte. Er sprach von einer hochgefährlichen Trunkenheitsfahrt mit aggressiver Fahrweise und teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Das Opfer, ein Zeitsoldat aus Südhessen, erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen und musste mehrfach am Gehirn operiert werden. Die Folgen der Verletzung seien für ihn bis heute spürbar, sagte der Vorsitzende Richter.

Entschuldigung im Gerichtssaal

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass die Tat bereits fast fünf Jahre zurückliegt und dass er gestand und sich entschuldigte. Allerdings sei dies erst im Gerichtssaal erfolgt, zuvor habe er sich nicht nach den Folgen seiner Tat erkundigt.

Angeklagt war der 35-Jährige wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zur Verdeckung einer Straftat. Dem folgten die Richter nicht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Angeklagte darauf verlassen habe, dass andere Menschen dem Unfallopfer helfen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Dies sei dann auch tatsächlich der Fall gewesen.

Rückkehr zur Verwischung von Spuren

Gefasst wurde der Angeklagte, als er zu Fuß zur Unfallstelle zurückkehren wollte. Dies habe er jedoch nicht getan, um nach dem Opfer zu sehen, sagte der Vorsitzende Richter. Vielmehr habe er Spuren verwischen und Teile eines Außenspiegels finden wollen, die durch den Unfall vom Auto abgefallen waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Formular

Hessen am Abend - Der hessenschau-Newsletter

Hier können Sie sich für Hessen am Abend anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Vielen Dank für Ihre Anmeldung.

Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. Erst nach einem Klick auf den darin enthaltenen Bestätigungslink erhalten Sie unseren Newsletter.

Das hat leider nicht geklappt!

Aufgrund eines technischen Fehlers können wir derzeit Ihre Anfrage nicht bearbeiten. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Sie haben den Newsletter bereits abonniert.

Sollten Sie ihr Abonnement kündigen oder verwalten wollen, können Sie dies hier tun.
Ende des Formulars
Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe