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Geisterfahrerin wegen versuchten Mordes angeklagt

Eines der beteiligten Autos ist stark beschädigt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen eine Geisterfahrerin erhoben. Sie soll im Januar in Frankfurt verkehrt herum auf die A5 gefahren sein, um dort Zusammenstöße mit anderen Autos zu verursachen.

Die Staatsanwaltschaft legt der 46-Jährigen aus Hattersheim (Main-Taunus) laut Mitteilung vom Dienstag versuchten Mord mit gemeingefährlichen Mitteln sowie gefährliche Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last. Am 29. Januar fuhr sie demnach mit ihrem Auto zunächst an der Anschlussstelle Frankfurt-Westhafen als Geisterfahrerin auf die A5 in Richtung Darmstadt.

Dort stellte sie ihr Auto kurz auf dem Seitenstreifen ab, bevor sie quer über alle vier Spuren weiterfuhr und dann auf der anderen Seite der Autobahn, in Fahrtrichtung Kassel, erneut als Geisterfahrerin unterwegs war. Laut Staatsanwaltschaft wich sie den entgegenkommenden Autos nicht aus, sondern steuerte gezielt auf sie zu. Dabei habe sie billigend in Kauf genommen, sich selbst und andere Autofahrer zu töten.

Beifahrer verhinderte Frontalcrash

Mit dem Auto einer 22-Jährigen, in dem drei weitere Menschen saßen, stieß die Beschuldigte zusammen. Der Beifahrer verhinderte dabei einen Frontalzusammenstoß, indem er der 22-Jährigen ins Lenkrad griff. Die Autos streiften sich an der Seite, alle fünf Insassen, darunter auch die Angeklagte, wurden verletzt. Die 22-Jährige erlitt eine Gehirnerschütterung, die Geisterfahrerin einen Brustbein-Bruch.

Die Angeklagte gilt als vermindert schuldfähig, weil sie zum Zeitpunkt der Tat rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Sie befindet sich auf freiem Fuß und hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Angeklagt bereits wegen anderem Unfall verurteilt

Wegen eines zweiten Unfalls, den sie am selben Tag verursachte, wurde die Angeklagte bereits zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt und verlor ihren Führerschein für ein Jahr. Beim Abbiegen hatte sie ein Auto gestreift und dabei einen Schaden von 9.000 Euro verursacht. Anschließend beging sie Fahrerflucht.

Die neue Anklage wird vor der 22. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest.

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