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Prozessbeginn nach Tötung beim Sex

Ein Mann in rotem Pullover wird von einem Justizbeamten in einen Gerichtssaal geführt.

Er soll eine Bekannte beim Sex stranguliert haben - dafür muss sich ein Mann aus Bensheim vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, der Angeklagte schweigt bislang.

Am Landgericht Darmstadt hat am Dienstag ein Prozess wegen Mordes gegen einen 30 Jahre alten Mann begonnen. Ihm wird vorgeworfen, im März 2023 in Bensheim (Bergstraße) eine 44 Jahre alte Frau beim Sex getötet zu haben.

Der Mann ist vorbestraft. Zum Prozessbeginn wies das Gericht darauf hin, dass für den Angeklagten im Falle einer Verurteilung auch eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht komme.

Mit Kabel stranguliert

Der Angeklagte wohnte zum Zeitpunkt der Tat in einer Obdachlosenunterkunft in Bensheim. Laut Anklage waren er und das Opfer beide betrunken, als sie zusammen in das Zimmer des Mannes in der Unterkunft gingen, um Sex zu haben.

Dabei soll der Mann das Opfer erst mit den Händen gewürgt und dann mit einem Kabel stranguliert haben. Die Bekannte des Angeklagten kam dabei ums Leben.

Staatsanwaltschaft geht von Mord aus

Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einem Unfall oder Unglück aus, sondern von Mord, weil der Mann mit der Strangulation seinen Sexualtrieb habe befriedigen wollen. Zu den Vorwürfen schwieg der Mann am ersten Prozesstag.

Nach der Tat hatte der Angeklagte selbst die Polizei verständigt. In der Aufzeichnung seines Notrufs, die am Dienstag vor Gericht abgespielt wurde, betont der Angeklagte, er habe mit der Frau einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit "Würgespielen" gehabt. Dass sie dabei ums Leben kam, habe er nicht gewollt.

Opfer und Angeklagter mit Drogenproblemen

Zeuginnen und Zeugen berichteten, sowohl Opfer als auch Angeklagter hätten ausgeprägte Drogenprobleme gehabt. Der Mann sei in der Vergangenheit durch aggressives Verhalten aufgefallen.

Blut- und Haarproben des Angeklagten zeigen laut rechtsmedizinischen Gutachten, dass er zum Tatzeitpunkt zwischen 1,79 und 2,38 Promille Blutalkoholgehalt hatte und auch davor regelmäßig viel Alkohol konsumiert haben muss. Seine Haarproben belegen weiter, dass er auch Cannabis, Amphetamin und Kokain regelmäßig konsumiert hatte, so ein Toxikologe der Frankfurter Rechtsmedizin.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Eine Zeugin, die mit dem Angeklagten früher eine Beziehung hatte, sagte unter Tränen aus, dass er sie beim Geschlechtsverkehr gefesselt und mit einem Kabel geschlagen habe. Eine andere Freundin des Angeklagten hingegen erklärte dem Gericht, dass der Angeklagte nicht in der Lage zum Geschlechtsverkehr sei. Und die 51 Jahre alte Mutter des Angeklagten schilderte, dass ihr Sohn ihr während der Untersuchungshaft gesagt habe, dass er homosexuell sei.

Das 44 Jahre alte Opfer war laut Zeuginnen ebenfalls Teil der Drogenszene. Frühere Intimpartnerinnen der Getöteten und ihre frühere Ehefrau sagten aus, dass die 44-Jährige Würgespiele nie zugelassen hätte. Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis Ende Januar terminiert.

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