Zwei Monate lang verwesen lassen Frau erwürgt und dann aufgebahrt: Prozess gegen 66-Jährigen gestartet

Erst soll er eine Freundin in ihrer Wohnung in Frankfurt erwürgt und dann ihre Leiche mehr als zwei Monate versteckt haben: Nun startet am Landgericht der Prozess gegen einen 66-Jährigen.

Blick in einen Gerichtssaal mit unbesetzten Stühlen und Bänken. An der Wand hängt das hessische Wappen.
Sitzungssaal im Frankfurter Landgericht. Bild © Imago Images
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Am Frankfurter Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 66 Jahre alten Mann aus dem Hochtaunuskreis begonnen. Ihm werde Totschlag vorgeworfen, sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage vor der Schwurgerichtskammer. Er soll im vergangenen Jahr eine Freundin in ihrer Wohnung in Frankfurt-Höchst getötet und anschließend der Tochter der Frau gegenüber den Anschein erweckt haben, die 63-Jährige sei noch am Leben.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der in Schmitten (Hochtaunus) lebende Angeklagte die Frau im Herbst 2022 kennengelernt. Am 2. Februar 2024 waren sie gemeinsam in ihrer Frankfurter Wohnung, sie sollen kurz vor der Tat noch gemeinsam Rätsel gelöst haben. Dann soll der Mann sie im Wohnzimmer zu Tode gewürgt haben.

Der Mann soll nach dem Tod der Frau die Leiche in der Wohnung "aufgebahrt" und eine "Vielzahl von Legenden" erfunden haben, etwa dass die Frau im Krankenhaus liege. Damit soll er versucht haben, die Tat zu vertuschen. Die Tochter war aber misstrauisch geworden und alarmierte die Polizei. Sie hatte den Angaben des mutmaßlichen Täters zu ihrer Mutter keinen Glauben geschenkt.

Angeklagter mehrfach vorbestraft

Die Polizei brach Mitte April 2024 schließlich die Wohnung in Frankfurt-Höchst auf und fand die Leiche der Frau, die unter Wolldecken begraben in dem abgeschlossenen Schlafzimmer lag, in einem "stark fäulnisveränderten" Zustand. Der stark betrunkene Mann wurde in Untersuchungshaft gebracht, wie es hieß.

Die beiden sollen kein Paar gewesen sein, der Angeklagte habe sich laut Staatsanwaltschaft allerdings überwiegend in der Wohnung der Toten aufgehalten. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Exhibitionismus.

Zum Prozessauftakt wurde lediglich die Anklage verlesen, nächste Woche wird die Verhandlung fortgesetzt. Ob sich der Angeklagte äußern wird, war laut Auskunft seines Rechtsanwalts zunächst unklar. Nach der bisherigen Planung soll im Mai ein Urteil verkündet werden.

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Redaktion: Nicolas Herold

Sendung: hr-iNFO,

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe