Ein Mann im Anzug sitzt an einem Tisch und legt Dokumente in eine Aktentasche

Weil er einen dementen Rentner um 34.000 Euro gebracht hat, muss der frühere Bürgermeister von Kalbach mehr als zwei Jahre ins Gefängnis. Der Richter fand deutliche Worte für das Verhalten des Angeklagten.

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Ehemaliger Bürgermeister von Kalbach wegen Untreue zu Haftstrafe verurteilt

Landgericht Fulda
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Der frühere Bürgermeister von Kalbach (Fulda), Florian H., muss ins Gefängnis, weil er nach Überzeugung des Gerichts einen dementen und mittlerweile verstorbenen Rentner um viel Geld gebracht hat. Das Landgericht Fulda verhängte am Freitag eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen schwerer und gewerbsmäßiger Untreue. Die Kammer verwarf damit die vom Angeklagten angestrengte Berufung. Er muss auch das veruntreute Geld samt Zinsen an die Tochter des Verstorbenen zahlen.

Florian H. war im Februar vom Amtsgericht Fulda zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Damit war aber weder die Staatsanwaltschaft noch der 43-Jährige einverstanden. Der Ex-Bürgermeister legte Rechtsmittel ein und wollte beweisen, dass der Vorwurf, einen befreundeten Rentner um 34.000 Euro gebracht zu haben, nicht stimmt.

Höhere Strafe als von Staatsanwaltschaft gefordert

Doch dieser Schritt zahlte sich nicht aus: im Gegenteil. Das Landgericht erhöhte die Strafe sogar deutlich. Sie übersteigt auch die Forderung der Staatsanwaltschaft, die zuletzt auf ein Jahr und neun Monate plädiert hatte - und zwar auf Bewährung, damit H. weiter arbeiten gehen könne, um das Geld zurückzuzahlen.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Florian H. beteuerte wiederholt seine Unschuld. Er habe es nicht nötig, einem Freund Geld zu stehlen.

Doch die Kammer schenkte ihm keinen Glauben. Richter Jochen Müller sagte, der Angeklagte sei planvoll und "skrupellos" vorgegangen. Er habe sich wegen Geldnöten eine weitere Einnahmequelle erschließen wollen. Der demente und alleinstehend lebende Rentner ohne nahe Angehörige sei das "ideale Opfer" gewesen.

Öffentliche Stellungnahmen via Facebook

Florian H. war zwischen 2014 und 2020 sechs Jahre lang parteiloser Bürgermeister von Kalbach und genießt daher gewisse Bekanntheit in Osthessen. Ende Oktober 2020 hörte er auf, offiziell aus gesundheitlichen Gründen. Danach war er Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Gründau (Main-Kinzig). Im Spätsommer beendete er dort seine Tätigkeit, um sich beruflich neu zu orientieren. Auf Facebook nahm Florian H. wiederholt öffentlich Stellung zu den Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor: Er habe während seiner Amtszeit als Bürgermeister als Bevollmächtigter des 90-jährigen Mannes dessen Vertrauen missbraucht und als Privatperson sein Geld veruntreut. Die beiden Männer kannten sich, weil der Angeklagte dem Senior zuvor in privaten Angelegenheiten geholfen und so sein Vertrauen gewonnen hatte.

17 Tage hintereinander am Automaten

Der Rentner hatte im Januar 2020 insgesamt 40.000 Euro auf ein Konto gebucht, auf das auch der Angeklagte Zugriff hatte. Bis Juni 2020 hob der Angeklagte oder hilfsweise seine Ehefrau 34-mal Geld ab, jeweils 1.000 Euro. Im März allein an 17 Tagen am Stück. Unter anderem dieses Vorgehen kam der Bank irgendwann merkwürdig vor, sie schlug Alarm.

Nach Ansicht des Gerichts fuhr H. zum Geldabheben extra zu einer Bankfiliale nahe des Pflegeheims, in dem der Senior in Petersberg (Fulda) lebte. Damit habe er den Eindruck erwecken wollen, dass der alte Mann selbst am Automaten war. Doch dazu sei der nach Überzeugung des Gerichts gar nicht mehr fähig gewesen.

Keine Post, keine Kontoauszüge

Damit der Rentner von den Transaktionen hinter seinem Rücken nichts mitbekam, habe Florian H. beim Heim veranlasst, dass er als bevollmächtigter Betreuer und nicht der Heimbewohner die Post mit den Kontoauszügen bekommt.

Der Angeklagte sagte, er habe das Geld dem Mann regelmäßig vorbeigebracht - gesammelt und in Tranchen von mehreren Tausend Euro samt Süßwaren in einer Plätzchentüte verpackt. Florian H. sagte dazu später: Er habe den Fehler gemacht, sich den Erhalt des Geldes nicht quittieren zu lassen.

Als "tumben und naiven Geldboten" inszeniert

Der Vorsitzende Richter folgte diesen Erklärungen nicht. Florian H. habe sich vor Gericht als "tumben und naiven Geldboten" darzustellen versucht. Sein Verhalten sei "nicht dumm, sondern dreist" gewesen.

Florian H. sagte, der alte Mann habe das Geld seiner Tochter in die USA schicken wollen. Bei der traf das Geld aber nicht ein. Es wäre auch umständlich gewesen. Denn im Prozess stellte sich heraus, dass sie selbst über eine Kontovollmacht verfügte und dieser Transfer über Umwege gar nicht nötig gewesen wäre.

Jeden Monat knapp 1.000 Euro Miese

Für das Gericht steht fest, dass sich Florian H. an dem Geld bereicherte. Er habe es gebraucht, weil er nach Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben von ihm und seiner Familie jeden Monat knapp 1.000 Euro Minus machte. Zudem habe er zu der Zeit sein Haus renoviert und modernisiert.

Das Gericht warf Florian H. vor, er habe eine "Pseudo-Logik" und "Schutzbehauptungen" präsentiert und dabei "unglaubwürdig und widersinnig" argumentiert. Am Ende habe er auch immer nur das zugegeben, was letztlich nicht mehr bestreitbar erschien.

Geld in Karosserie von Kleinwagen versteckt?

In einem seiner zahlreichen Beweisanträge, die das Urteil am Ende verzögerten, stellte Florian H. sogar die Vermutung an, das verschwundene Geld könne im Kleinwagen des Rentners deponiert sein - und zwar in Hohlraum-Verstecken in der Karosserie. Deswegen solle man das Auto ausfindig machen und untersuchen. Das Gericht ging auf diese abenteuerlich wirkende Geschichte aber nicht ein. Richter Müller sagte: Der Angeklagte habe mit allen Mitteln versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Die hat sich mit dem Schuldspruch nun zugezogen. Allerdings ist eine Revision gegen das Urteil zugelassen. Ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden, ließen Florian H. und sein Anwalt am Freitag auf Nachfrage offen.

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