Justizbeamte führen einen 47-jährigen Angeklagten (M), der in Handschellen ist und sein Gesicht hinter einem Aktenordner versteckt, zum Prozessauftakt in den Gerichtssaal des Landgerichts.

In Hanau hat der Prozess gegen einen 47-Jährigen begonnen, der im Mai 2022 seine beiden Kinder umgebracht haben soll - aus Rache, nach der Trennung von seiner Ehefrau. Vor Gericht hat der Mann die Verantwortung dafür übernommen.

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Hanau: Vater nach gewaltsamem Tod seiner Kinder vor Gericht

hs
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei sieben und elf Jahre alten Kindern aus Hanau hat der angeklagte Vater in einer Erklärung die Verantwortung übernommen. "Wegen mir sind meine beiden Kinder zu Tode gekommen", hieß es in der Erklärung, die sein Verteidiger am Mittwoch vor dem Hanauer Landgericht zum Prozessauftakt verlas.

Für das dadurch verursachte Leid trage er allein die Verantwortung. "Meine Tat ist unentschuldbar, ich bedauere sie zutiefst. Niemand kann mir verzeihen, daher frage ich auch nicht nach Vergebung."

Dem 47-Jährigen wird zur Last gelegt, seine siebenjährige Tochter und den elfjährigen Sohn heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben.

Hanauer Jugendamt hatte Hilfe angeboten

In einer zweiten Erklärung verlas sein Anwalt Hintergründe zum Werdegang des Angeklagten. Er sei in Indien ärmlich auf dem Land aufgewachsen, habe aber eine ordentliche Schulbildung absolviert. Danach habe er sich erst in Griechenland und später in Deutschland ein Leben aufgebaut und seine Frau und die gemeinsamen Kinder hergeholt.

Angeklagt ist er nun wegen zweifachen Mordes. Er soll nach der Trennung im Januar 2022 Druck auf seine Ehefrau ausgeübt und dabei auch Todesdrohungen gegen sie und die gemeinsamen Kinder geäußert haben. Da die Frau die Beziehung nicht wieder aufnehmen wollte, soll er beschlossen haben, sie dafür zu bestrafen.

Dem Hanauer Jugendamt hatten vor dem Tod des Geschwisterpaares Hinweise auf familiäre Probleme vorgelegen, die Behörden machten der Familie auch Hilfsangebote. Wenige Tage vor der Tat hatte ein Träger der Familienhilfe das Jugendamt gewarnt, dass sich die Lage in der Familie verschlechtern würde. 

Sohn soll die Tat mitangesehen haben

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Kinder am 11. Mai vergangenen Jahres abpasste, als sie die Wohnungstür öffneten und zur Schule gehen wollten. Die Mutter hatte bereits früh morgens die Wohnung verlassen, um zur Arbeit zu fahren.

Seine Tochter soll der Mann auf ein Bett gedrückt, ihr mit einem scharfen Gegenstand in den Hals geschnitten und sie so schwer verletzt haben, dass sie starb. Der Sohn soll die Tat mitangesehen, sich in Todesangst auf den Balkon der Wohnung geflüchtet haben und in die Tiefe gesprungen sein. Passanten hatten das Kind mit schwersten Verletzungen am Boden vor dem Haus gefunden. Er starb wenig später im Krankenhaus.

Mutter verlässt weinend den Saal

Die Mutter der Kinder tritt als Nebenklägerin und Zeugin auf. Sie hörte die Anklageverlesung vor Gericht mit an, danach verließ sie weinend den Saal. Dort werden im Februar und März Zeugen vernommen, die Mutter angehört, die Spuren bewertet und ein Gutachter befragt. Wann ein Urteil fällt, ist noch unklar.

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