Im Prozess gegen eine Frau, die im Saarland ihre kleinen Töchter von einem Balkon geworfen haben soll, hat sich die Beschuldigte zum Auftakt geäußert.

Die Tat, an die sie sich nicht mehr erinnern würde, sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, sagte am Mittwoch vor dem Landgericht Saarbrücken. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 39-Jährige die Tat wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.

Die dreijährige Tochter starb nach dem Sturz, die einjährige überlebte. Die Familie lebte im Main-Taunus-Kreis.