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Mordurteil gegen Todesfahrer von Kriftel

Landgericht Frankfurt

Vor fast neun Jahren fuhr ein Mann ungebremst auf ein Paar auf einem Zebrastreifen in Kriftel zu. Eine Frau starb. Nun wurde der Fahrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Anwälte legten Revision ein.

Das Landgericht Frankfurt hat am Montag einen Mann wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er ungebremst auf Fußgänger auf einem Zebrastreifen zugefahren war und eine Frau dabei tödlich verletzt hatte. Das Gericht ging in seinem Urteil von niedrigen Beweggründen aus.

Der Angeklagte sei kein eiskalter Mörder, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung. Der Tod der Frau sei ihm zum Tatzeitpunkt aber gleichgültig gewesen, dies erfülle den Tatbestand des Mordes. Der Fall mache betroffen und fassungslos, sagte der Richter.

Ungebremst auf Fußgänger-Paar zugefahren

Der 34-jährige Verurteilte fuhr laut Anklage im September 2015 nach einem Volksfest in Kriftel im Main-Taunus-Kreis ungebremst auf ein sich küssendes Liebespaar auf einem Zebrastreifen nahe einem Verkehrskreisel zu.

Das Auto erfasste die 41 Jahre alte Frau, die unter den Wagen geriet und mehr als 400 Meter weit mitgeschleift wurde. Sie starb kurz danach an ihren schweren Verletzungen. Der Mann konnte sich durch einen Sprung auf den Bürgersteig retten. Spätestens, als die zunächst auf der Motorhaube sitzende Frau aus der Sichtachse des Fahrers verschwunden gewesen sei und mit einem Bein zwischen dem rechten Rad und dem Radkasten eingekeilt gewesen sei, sei der Angeklagte mit der Gewissheit weitergefahren, dass sein Opfer sterben könne, erläuterte der Richter.

Gleichwohl sei er 40 Sekunden lang weiter gefahren. Seine Beifahrer hätten ihn vergeblich immer wieder aufgefordert, stehenzubleiben. Die Frau habe in dieser ganzen Zeitspanne um ihr Leben gekämpft, erläuterte der Richter. Der Anlass, kurzfristig freie Fahrt an dem Zebrastreifen und dem anschließenden Verkehrskreisel zu erhalten, und der Tod der 41-Jährigen ständen in einem "eklatanten Missverhältnis".

Opfer war im Ort beliebt

Der Tod der Frau, die in der kleinen Gemeinde wegen ihres Engagements als Handballerin sehr beliebt war, hatte 2015 für große Erschütterung gesorgt. Zur Urteilsbegründung am Montag war der Zuschauerraum im großen Verhandlungssaal des Landgerichts Frankfurt gut gefüllt. 

Die Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den 34-Jährigen beantragt.

BGH muss sich erneut mit dem Fall befassen

Am Donnerstag legte die Verteidigung Revision gegen die lebenslange Haftstrafe ein. Damit muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum zweiten Mal mit dem Unfall befassen.

In einem ersten Prozess wurde der Angeklagte bereits 2018 vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der BGH hob die Entscheidung jedoch auf und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts. 

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