Dem Landeskriminalamt sind nach eigenen Angaben in den ersten Tagen nach der Cannabis-Freigabe keine größeren Einsatzmaßnahmen der Polizei oder Zwischenfälle in Hessen bekannt.

"Grundsätzlich ist nicht mit einer Entlastung, sondern weiterhin mit einem hohen Aufwand für die Polizei zu rechnen", sagte ein LKA-Sprecher. Die Neuerungen führten zu einem erheblichen behördlichen Kontrollaufwand und zu zahlreichen neuen Streitfragen.

Legal ist seit dem 1. April der Besitz von 50 Gramm Cannabis in einer Wohnung und 25 Gramm im öffentlichen Raum. Bei geringfügiger Überschreitung könnten Bußgelder verhängt werden, bei einem Besitz von mehr als 60 Gramm handele es sich um eine Straftat, teilte das LKA mit.

Delikte wie die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Substanzen seien unverändert relevant.