Im Prozess gegen eine Mutter, die ihren 13 Monate alten Sohn verdursten ließ, hat das Landgericht Darmstadt die für Dienstag geplante Urteilsverkündung vertagt. Die Richter wollen ein zweites Gutachten einholen.

Bei der 26 Jahre alten Angeklagten waren in einem ersten Gutachten für den Tatzeitraum unter anderem eine Identitätsstörung infolge sexueller und körperlicher Gewalt in ihrer Kindheit festgestellt worden. Aus Sicht der Verteidigung konnte die Frau wegen der durchgebrochenen Identitätsstörung ihr Kind nicht versorgen. Der 13 Monate alte Junge verdurstete im Oktober 2021.

Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen Hinweise, dass die Mutter nicht die ganze Zeit von der Störung beherrscht war. Im zweiten Gutachten soll geklärt werden, wie stark die Identitätsstörung die Mutter daran gehindert hat, ihren Sohn zu versorgen.