So groß das Fahrvergnügen hinter dem Steuer eines Sportwagens auch sein mag - im Reparaturfall kann dem Fahrer auch eine Kombilimousine zugemutet werden.

Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Frankfurt und erteilte der Forderung nach einer Nutzungsausfallentschädigung eine Absage. Nach der Beschädigung des Sportwagens bei einem Unfall sei dem Kläger die Nutzung des Kombis für Stadt- und Bürofahrten zumutbar, hieß es am Montag vom Gericht. Dem Kläger gehören noch vier weitere Fahrzeuge. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.