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Bewährungsstrafe für geständige IS-Rückkehrerin

Die IS-Rückkehrerin vor Gericht in Frankfurt zwischen ihren beiden Verteidigern.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine IS-Rückkehrerin aus Bad Homburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Geständnis der Frau wirkte strafmildernd. Allerdings vermisste das Gericht Reue.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verhängte am Freitag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gegen die 30-jährige gebürtige Bad Homburgerin. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Fatiha B. im Jahr 2013 nach Syrien ausreiste, um sich zunächst der radikalislamischen Al-Nusra-Front und später der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

Das Gericht geht davon aus, dass sie dabei das Kindeswohl ihrer 2014 in Syrien geborenen Tochter gefährdet hat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesprochen. Die Verurteilte muss an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. B. akzeptierte das Urteil. Die Generalsstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und sechs Monate gefordert. Die Behörde hat nun eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Als Heranwachsende radikalisiert

Fatiha B. hatte sich als Heranwachsende mit ihrem Mann in der Frankfurter Salafistenszene radikalisiert. Die beiden beschlossen nach Syrien auszureisen und schlossen sich zunächst der Al Kaida-nahen Al-Nusra-Front an. Ihr Mann machte dort eine Kampfausbildung und nahm an Kampfeinsätzen teil. Sie sorgte für den gemeinsamen Haushalt und verteilte für die Terrororganisation Hilfsgüter.

Nachdem Al-Nusra militärisch in die Enge getrieben worden war, reiste das Paar in die Türkei aus. Wegen einer drohenden Haftstrafe in der Bundesrepublik entschieden sich die beiden gegen eine Rückkehr nach Deutschland und reisten erneut nach Syrien, um sich dem IS anzuschließen. Dabei nahmen sie ihre inzwischen auf die Welt gekommene Tochter mit. Der Vorsitzende Richter warf Fatiha B. vor, es sei "verantwortungslos gegenüber dem Kind" gewesen, mit ihm in das Kriegsgebiet zu gehen.

Geständnis wirkt strafmildernd

Für eine Bewährungsstrafe und damit eine Strafe am unteren Ende der Skala sprach aus Sicht des Gerichts, dass Fatiha B. die Mitgliedschaften in den beiden Terrorgruppen gestanden hatte. Außerdem gab es keine Anzeichen, dass sie strafverschärfende Handlungen begangen hatte. So hatte sie sich keiner Ausbildung an der Waffe unterzogen oder in ihrem Haushalt yezidische Sklaven gehalten.

Dass Fatiha B. mit vier Kindern von 2019 bis 2022 in einem kurdischen Gefangenenlager war, floss ebenso strafmildernd in das Urteil ein wie die U-Haft, in der sie bis zu Beginn des Prozesses Anfang 2023 war.

Fathia B. war im März 2022 mit ihren vier Kindern in einer von der Bundesregierung organisierten Aktion nach Deutschland zurückgeholt und festgenommen worden. Sie lebt inzwischen mit den Kindern bei ihrer Familie in Bad Homburg. Das Jugendamt begleitet den Eingliederungsprozess der Kinder.

Richter vermisst Reue bei Angeklagter

Der Vorsitzende Richter sagte, er habe bei Fatiha B. während des Prozesses "tätige Reue" vermisst, sie habe kein Wort über die Opfer von islamistischem Terror und Gewalt verloren. In dem Prozess habe sie den Wunsch geäußert, wieder "ein normales Leben zu führen", und die Gräuel des Krieges und die belastende Situation in dem Lager vergessen zu können. Sie stehe noch ganz am Anfang der Erkenntnis, dass Al-Nusra und IS Leid anderen Menschen großes Leid zugefügt haben, so der Richter.

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