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Peter Feldmann legt Revision im Korruptionsprozess ein

Peter Feldmann hält ein Tablet in der Hand und zeigt lachend auf etwas oder jemanden.

Abgewählt und verurteilt – Peter Feldmann hat in den Wochen vor Weihnachten einiges einstecken müssen. Gegen das Urteil wegen Vorteilsannahme wehrt sich der ehemalige Oberbürgermeister. Er sieht einen "Beschluss, der ausschließlich auf 'Hörensagen' aufbaut".

Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) hat Revision gegen das Urteil wegen Vorteilsannahme in der AWO-Affäre eingelegt. "Ein Beschluss, der ausschließlich auf 'Hörensagen' aufbaut und alle von mir beantragten Entlastungszeugen ausschließt, muss überprüft werden", teilte Feldmann in einer E-Mail an Journalistinnen und Journalisten sowie verschiedene Redaktionen mit. Er vertraue auf den Rechtsstaat und sei "nicht korrupt", schrieb er am Neujahrstag.

Das Landgericht Frankfurt bestätigte auf hr-Anfrage am Montag den Eingang der Revision. Die nächst höhere Instanz – der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – wird nun prüfen, ob die Revision zugelassen wird oder ob sie verworfen wird. Feldmanns Verteidigung war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Das Frankfurter Landgericht hatte Feldmann am 23. Dezember wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 21.000 Euro und einen Wertersatz zahlen und gilt als vorbestraft, falls das Urteil Bestand hat. Eine schriftliche Urteilsbegründung gibt es noch nicht. Feldmann muss seine Revision binnen vier Wochen nach dem schriftlichen Urteil begründen – dann entscheidet der BGH.

Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision

Die Geldstrafe lag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zuvor eine Geldstrafe von 31.500 Euro gefordert. Sie sah es in ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass sich Feldmann in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gemacht hatte. Feldmanns Verteidiger hingegen hatten auf Freispruch plädiert und betont, dass Feldmann nicht unzulässig Einfluss auf die städtische Politik genommen habe.

Die Staatsanwaltschaft hat keine Revision eingelegt. Das Strafmaß sei trotz der höheren Forderung vertretbar und deshalb werde auf eine Revision verzichtet, teilte eine Sprecherin auf hr-Anfrage mit.

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