Revision - Urteil in Mordprozess vor dem Landgericht Limburg bestätigt

Ein Jahr nach dem Prozess vor dem Landgericht Limburg um den Mord an einem 19-Jährigen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen von zwei der fünf Angeklagten als unbegründet verworfen.

Damit bleibt es bei den lebenslangen Freiheitsstrafen für den wegen Mordes verurteilten Mann und die wegen Anstiftung zum Mord verurteilte mitangeklagte Cousine des Opfers. Der damals 32 Jahre alte Angeklagte hatte 2021 in Weinbach-Elkerhausen den 19 Jahre alten Cousin der damals 27 Jahre alten Mitangeklagten heimtückisch im Schlaf erstochen.

Quelle: hessenschau.de