Nach Lärmbegrenzungen für das Schlossgrabenfest ist die Stadt Darmstadt mit einer Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolglos geblieben.

Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nach dem Ende des Festes fehle es sowohl der Stadt als auch der Veranstalterin an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, so das Gericht. Sie seien nachträglich nicht mehr rechtlich betroffen. Für zukünftige Feste habe dieser Beschluss keine Auswirkung. Vor dem Schlossgrabenfest Ende Mai hatte ein Anwohner teilweise Lärmschutzgrenzen durchgesetzt.

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