Mann mit Anwalt in Gerichtssaal

Nach Schüssen auf das Haus seines Nachbarn im osthessischen Eichenzell und weiteren Taten ist ein 59-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll aus Rache gehandelt haben.

Wegen insgesamt fünf Vergehen ist am Donnerstag ein 59 Jahre alter Mann zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Richter am Landgericht Fulda sprach in der Begründung von einer "jähzornigen Art" des 59-Jährigen aus Eichenzell-Büchenberg (Fulda). Der Mann soll aus Rache gehandelt haben. Das Gericht war schon bei Prozessbeginn von einem Konflikt im privaten Umfeld des 59-Jährigen und nicht etwa von einem politischen Hintergrund ausgegangen.

Schüsse auf Haus in Kopfhöhe

Er wurde am Donnerstag wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen, unerlaubten Waffenbesitzes, Bedrohung sowie vorsätzlichen Schusswaffengebrauchs in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2020 zunächst auf das Auto seines Nachbarn und im Dezember 2020 mit einer Schusswaffe auf das Haus seines Nachbarn geschossen hat. Der Nachbar war zur Tatzeit mit seiner Frau und drei kleinen Kindern im Haus. Die Schüsse trafen die Fenster und wären auf Kopfhöhe gewesen, wenn jemand auf dem Sofa gesessen hätte, so das Gericht.

Sie ging von Geschenk aus, er von Leihgabe

Der Angeklagte hatte beide Taten bestritten. Er war den Angaben zufolge davon ausgegangen, dass der Nachbar ihn zuvor wegen Bauschutt auf dem Grundstück angezeigt hatte. Der Nachtbar war laut Gericht aber nicht der Anzeigensteller.

Die Verurteilung wegen Bedrohung erfolgte wegen Nachrichten auf der Mailbox seiner Ex-Freundin. Dieser hatte der 59-Jährige ein Auto überlassen. Sie ging von einem Geschenk aus, er von einer Leihgabe.

"Die Sau verreckt jämmerlich"

Als er das Auto nach dem Ende der Beziehung zurückforderte und die Frau dies ablehnte, hinterließ er ihr 2022 die Nachrichten "Die Sau verreckt jämmerlich" und "Tod, Tod, Tod". Das räumte der Mann vor Gericht auch ein. Dabei soll er stark betrunken gewesen sein.

Schon 2021 waren ein scharfer Sprengkörper und eine Substanz bei dem Mann gefunden worden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung 2022 stellten Polizisten eine Pistole, einen Revolver und Munition sicher.

Rohrbombenbau und -ablage verjährt

Nicht verurteilt wurde er wegen einer scharfen und sprengfähigen Rohrbombe, die 2007 vor dem Haus seiner früheren Freundin positioniert worden war. Die Tat ist verjährt. Laut Gericht ist unklar, ob der Mann sie dort hinlegte oder jemanden beauftragte.

Nicht nachweisbar war außerdem, dass er mit dem Brand einer Gartenhütte auf dem Grundstück des Nachbarn etwas zu tun hatte. Vom Vorwurf der Brandstiftung wurde er freigesprochen. Begründet wurde das damit, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Feuers noch nicht von der vermeintlichen Anzeigenstellung seines Nachbarn wissen konnte.

Dass er einen "Vollstrecker" beauftragt haben soll, um das Auto von der Frau zurückzubekommen, war ebenfalls nicht nachweisbar.

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