Landgericht Limburg Sujet Prozess

Wegen sexuellen Missbrauch einer Hilfsbedürftigen in einer Einrichtung ist ein 68-Jähriger vom Landgericht Limburg zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Opfer war zu Beginn der Taten 23 Jahre alt.

Ein ehemaliger Betreuer in einer Einrichtung für behinderte Menschen in der Gemeinde Greifenstein (Lahn-Dill) ist zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Limburg hat der 68-Jährige eine Frau mit Autismus-Spektrumsstörung sexuell missbraucht.

Der Vorsitzende Richter sprach bei der Urteilsverkündigung von dem schwerwiegendsten Fall sexuellen Missbrauchs, den er "je auf dem Tisch gehabt" habe. Die Frau sei durch den Angeklagten, der sie mit Süßigkeiten belohnt habe, leicht beeinflussbar gewesen, so Richter Marco Schneider. Das habe der heute 68 Jahre alte Angeklagte ausgenutzt.

"Ich bin erschüttert über meine Taten"

Es geht um 23 Fälle im Zeitraum 2015 bis 2019. Laut Anklage hatte der Mann beim Geschlechtsverkehr mit dem Opfer auch sadomasochistische Praktiken angewandt. Das Opfer war zu Beginn der Taten 23 Jahre alt.

Die heute 31-Jährige soll geistig eingeschränkt sein. Nach Aussagen eines Sachverständigen befindet sie sich emotional auf dem Stand einer Zwei- bis Dreijährigen, kognitiv auf dem Stand eines Kindergartenkindes.

Taten auf Videos festgehalten

Die Taten kamen erst ans Licht, als die Frau einer Betreuerin davon erzählte. Bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Der aus dem Landkreis Gießen stammende Mann hatte mehrere seiner Taten auf Videos und Fotos dokumentiert.

Der Angeklagte, der Vater zweier Töchter ist, hatte die Vorwürfe eingeräumt: "Ich bin erschüttert über meine Taten." Er gab zu, die Frau für seine sexuellen Fantasien ausgebeutet zu haben und bat um Entschuldigung. Zudem hatte er der 31-Jährigen zuvor 15.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Strafmildernde Umstände für Angeklagten

Sowohl das Geständnis, die gezeigte Reue, die Zahlung des Schmerzensgeldes als auch das fortgeschrittene Alter des Angeklagten wurden dem 68-Jährigen als strafmildernd angerechnet.

Wegen der langen Verfahrensdauer - die Anzeige wurde 2019 gestellt, bis zur Erhebung der Anklage dauerte es bis zum Jahr 2022 - gelten sechs Monate der Haftstrafe als bereit vollstreckt. Angewandt wurde § 174a, der sexuellen Missbrauch von Hilfsbedürtigen in einer Einrichtung unter Strafe stellt.

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte am Donnerstag an, dass sein Mandant auf weitere Rechtsmittel verzichten wolle.

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