Mann muss Ex-Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen
Ein Mann muss nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Donnerstag seinen Ex-Schwiegereltern ein sechsstelliges Darlehen zurückzahlen. Der hohe Betrag stelle "keine Gefälligkeit des täglichen Lebes" dar.
Seine damaligen Schwiegereltern hatten dem Mann ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gewährt. Nach der Scheidung von seiner Frau weigerte er sich, noch offene 190.000 Euro zurückzuzahlen.
Der Mann hatte Geld benötigt, um ein geerbtes Wohnhaus zu erhalten. Um ihn zu unterstützen, nahmen seine damaligen Schwiegereltern einen Kredit in Höhe von 250.000 Euro auf und beglichen damit Bankschulden des Schwiegersohnes. Sie einigten sich darauf, dass er den Kredit schrittweise zurückzahlen werde. Nach der Trennung von seiner Frau stellte der Mann seine Rückzahlungen ein. Das Gericht entschied aber, dass er einen mündlichen Darlehensvertrag mit seinen Schwiegereltern geschlossen habe. Es habe sich nicht um um eine "Gefälligkeit des täglichen Lebens" gehandelt, die nicht rechtlich bindend sei.