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Friseursalon in Hanau muss nach Zoll-Kontrolle schließen

Einer Frau werden die lockigen Haare geföhnt

Kundinnen und Kunden eines Hanauer Friseursalons stehen kurzfristig vor verschlossener Tür. Der Zoll hat den Laden hochgenommen: Von "illegalem Hairstyling" spricht das Hauptzollamt Darmstadt, von persönlicher Bereicherung und einem "ungewöhnlichen Fall".

Was Zoll-Ermittler bei einer Kontrolle in einem Hanauer Friseursalon entdeckt haben, findet selbst das zuständige Hauptzollamt Darmstadt "ungewöhnlich". Der kleine Laden hat demnach ausschließlich Schwarzarbeiter beschäftigt. Die komplette Belegschaft hielt sich zudem illegal in Deutschland auf, wie der Zoll am Mittwoch mitteilte.

Weil nach der Kontrolle kein einziger der drei Beschäftigten mehr weiterarbeiten durfte, habe der Salon "mangels Friseuren" kurzfristig schließen müssen, heißt es in der Mitteilung. Auch der Geschäftsinhaber, der später dazu kam, habe das nicht verhindern können.

Hauptzollamt: "So macht man Konkurrenz kaputt"

Ein solches Ausmaß an Schwarzarbeit bezeichnete das Hauptzollamt Darmstadt als "unerwartet". Generell diene Schwarzarbeit meist der persönlichen Bereicherung des Arbeitgebers. Betriebe sparten sich damit die Kosten, die arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen mit sich bringen: "Wer weder Urlaub noch Krankheitstage bezahlt, der füllt schneller sein eigenes Sparschwein", sagte Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt. "So macht man Konkurrenz kaputt."

Kundinnen und Kunden rief der Zoll dazu auf, Schwarzarbeit nicht zu unterstützen - auch, wenn die günstigen Preise verlockend seien: "Genau diese verfälschten Preise sind mit verantwortlich, wenn arbeitnehmerfreundliche Unternehmen vom Markt verdrängt werden."

Salon-Besitzer droht Geld- oder Haftstrafe

Gegen die Beschäftigten aus dem Hanauer Friseursalon ermittelt die Polizei jetzt wegen illegalen Aufenthalts und wegen der illegalen Arbeitsaufnahme. Ihnen droht außerdem die Abschiebung. Dem Besitzer droht eine Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in Deutschland.

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